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2. Dezember 2011

Kleine Anfrage mit Antwort: Unterstützt die Landesregierung umstrittene Massentierhaltung beim Domänenverkauf?

Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE), eingegangen am 01.11.2011

Unterstützt die Landesregierung umstrittene Massentierhaltung beim Domänenverkauf?

Auf der landeseigenen Domäne Weddingen in der Stadt Vienenburg, Landkreis Goslar, plant der derzeitige Pächter eine Schweinemastanlage für 2 880 Tiere. Nach dem sogenannten Stallbaubeschleunigungsgesetz von 2007 ist durch die Anhebung der Grenze für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) von 2000 auf 3000 Mastschweine keine eigenständige UVP für diese große Anlage mehr erforderlich.

Minister Lindemann hat zwar bereits am 29.4.2011 im Hamburger Abendblatt eine grundlegende Einschränkung des Bauprivilegs für „Agrarfabriken“ angekündigt und die Grenze dafür „bei neuen Ställen mit 40.000 Stück Federvieh, 2000 Mastschweinen oder 800 Kühen" definiert, aber bislang liegt keine Bundesratsinitiative der Landesregierung vor. Nach der Definition des Ministers würde auch der geplanten Schweinemastanlage in Weddingen die baurechtliche Privilegierung entzogen werden.

Laut Goslarsche Zeitung vom 19.8.2011 fand Mitte August 2011 ein Scoping - Termin beim Landkreis statt. Laut Aussagen des Pächters sollen in diesem Maststall die Tiere in Gruppenhaltung auf Vollspaltenboden ohne Einstreu gehalten werden, was ein schmerzhaftes Kupieren der Schwänze voraussetzt. Entsprechend werden die Ferkel nach seiner Auskunft mit kupierten Schwänzen angeliefert. Ein gesondertes Güllelager ist nicht geplant. Das bedeutet die Tiere leben auf der unterhalb des Spaltenbodens offen gelagerten Gülle unter entsprechender Ammoniak-Belastung.

Laut Goslarsche Zeitung vom 29.9.2011 hält der Pächter inzwischen die ursprünglich für den Bau des Maststalls vorgesehene Fläche nicht mehr für genehmigungsfähig. Er lässt deswegen jetzt einen Alternativstandort 1,5 km nördlich von Weddingen prüfen (siehe Goslarsche Zeitung, 29.9.2011), der ebenfalls Teil der Domäne ist. Die Goslarsche Zeitung vom 29.9.11 berichtet auch über einen breiten Bürgerwiderstand gegen das Projekt, der in der Gründung einer Bürgerinitiative mündet, die Massentierhaltungsanlagen in der Region Nordharz ablehnt und eine artgerechte Tierhaltung fordert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird die Investition des Pächters in einen Schweinemaststall auf landeseigenem Domänenland stattfinden? Falls ja: Wie wird das ökonomische Verhältnis zwischen dem Domänenpächter als Investor auf landeseigenem Land und dem Land Niedersachsen gestaltet werden?

Falls nein: Beabsichtigt der Pächter den Kauf des Baugrundstücks vom Land Niedersachsen?

2. Unterstützt die Landesregierung großgewerbliche Massentierhaltung, indem sie dem Pächter der landeseigenen Domäne Weddingen die Errichtung einer Schweinemastanlage mit 2880 Tieren ermöglicht, obwohl Minister Lindemann solche Anlagen offiziell nicht unterstützen will?

3. Sind solche Teilveräußerungen von Domänenland üblich und in wie vielen Fällen ist es in Niedersachsen dazu gekommen?

4. Beabsichtigt der Pächter, die gesamte Domäne zu kaufen? Wenn ja, für welchen Preis?

5. Ist das Land Niedersachsen auf dem Hintergrund des existierenden niedersächsischen Tierschutzplans, nach dem ein Kupieren der Schweineschwänze als Eingriff am Tier nicht mehr zugelassen werden soll, mit alternativen Haltungsbedingungen für Schweine an den Pächter herangetreten?

6. Was tut das Land Niedersachsen dafür, dass Tierhaltungen auf landeseigenen Domänen mit dem niedersächsischen Tierschutzplan vereinbar sind?

7. Wie gestaltet sich das touristische Engagement in der Stadt Vienenburg und hält die Landesregierung eine große Massentierhaltungsanlage dabei für förderlich?

8. Hat das Land Niedersachsen Erkenntnisse darüber, aus welchen Gründen dem Pächter das ursprünglich ins Auge gefasste Baugrundstück nicht mehr genehmigungsfähig erscheint?

9. Sieht die Landesregierung durch die Anlage eine Beeinträchtigung der unter Schutz stehender FFH-Gebiete im nahegelegenen Harly und im Salzgitterschen Höhenzug?

10. Inwiefern bringen diese Schutzgebiete keine Einschränkungen für den vom Pächter gewählten Alternativstandort 1,5 km nördlich von Weddingen mit sich? Bitte Begründungen im Einzelnen aufführen.

11. Mit welcher Geruchsbelastung der Bevölkerung, welchen Keimemissionen und wie großen Ammoniakemmissionen ist zu rechnen?

12. Wie sieht die Landesregierung die Beeinträchtigung des Schutzgutes Wald?

13. Sind Filter vorgesehen, wenn ja welche?

14. Welche Auswirkungen auf beide ins Auge gefasste Standorte hätte ein Bauvorhaben, bei dem die Tierzahl eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich gemacht hätte, z.B. 3 001 Schweine?

Christian Meyer

 

Antwort der Landesregierung vom 02.12.2011:

Die Domäne Weddingen, Landkreis Goslar, umfasst als Ackerbaubetrieb rd. 245 ha mit rd. 232 LF und wird vom Domänenamt Braunschweig verwaltet. Sie ist noch langfristig an einen Pächter verpachtet, dessen Familie die Domäne bereits seit über 100 Jahren gepachtet hat. Zur Stabilisierung des Pächtereinkommens wünschenswerte Flächenerweiterungen sind auf Grund des in der dortigen Region herrschenden Konkurrenzdrucks zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen schwer zu realisieren. In diesem Zusammenhang gibt das Land den Domänenpächtern grundsätzlich die Möglichkeit zu betrieblichem Wachstum, wenn die geplanten Bau- und Investitionsvorhaben geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht zuwider laufen und darüber hinaus, wie im vorliegenden Fall, ohne Kostenbeteiligung des Landes umgesetzt werden sollen. Die Landesregierung ist dabei bestrebt, auf eigenen Domänenflächen keine komplexen Investitionsvorhaben mit möglicherweise längerfristigen Verpflichtungen des Landes, wie z. B. Mastställe oder auch Biogasanlagen, entstehen zu lassen. Solche Projekte der Pächter werden üblicherweise auf deren eigenen Flächen realisiert. Gleichwohl sollen derartige Vorhaben nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn sie sich in die Betriebsstruktur einfügen.

Der Pächter der Domäne Weddingen trägt sich daher aktuell mit dem Gedanken, auf zurzeit noch im Eigentum des Landes stehenden landwirtschaftlichen Flächen im Umfang von bis zu zwei Hektar, rd. 1,5 km nördlich der Ortschaft Weddingen und in rd. 1,5 km Entfernung zu anderen Ortschaften, eine Schweinemastanlage mit bis zu 2.880 m² Mastfläche zu errichten. Auch aus Gründen der Kreditsicherung für das Bauvorhaben wünscht der Pächter den Erwerb der für das Vorhaben erforderlichen Flächen. Die Überlegungen des Bauherren befinden sich noch in der Planungsphase, so dass bislang noch kein Bauantrag vorliegt. Das Land ist jedoch unter der Voraussetzung, dass entsprechende öffentlich-rechtliche Genehmigungen vorgelegt werden können, grundsätzlich bereit, dem Pächter die für das Vorhaben erforderlichen Flächen nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften zu veräußern.

Die vorg. Kleine Anfrage erreichte den Niedersächsischen Landtag vor Eingang der Antragsunterlagen für die geplante Schweinemastanlage beim Landkreis Goslar als zuständige Genehmigungsbehörde. Wesentliche Aspekte der Kleinen Anfrage sind Bestandteil der Prüfung des Vorhabens im Rahmen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieser Prüfung kann jedoch nicht vorgegriffen werden.

Dieses vorausgeschickt beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Der Pächter der Domäne Weddingen hält nach wie vor an seinen Planungen zur Errichtung eines Schweinemaststalles fest. Entsprechend den Vorbemerkungen ist beabsichtigt, die für das Bauvorhaben erforderlichen Flächen, vorbehaltlich der für das Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, an den Pächter zu veräußern.

Zu 2:

Die mögliche Errichtung einer Schweinemastanlage durch den Pächter der Domäne Weddingen obliegt nicht der Unterstützung, der Zustimmung und auch nicht der finanziellen Förderung durch die Landesregierung. Wegen der bisher geplanten Größe des Maststalles und des Betriebs der Anlage durch den Pächter handelt es sich noch um landwirtschaftliche Tierhaltung. Der Betrieb kann die anfallende Gülle auf den dazugehörigen Flächen verwerten. Der Landkreis Goslar weist zudem eine, gemessen am Landesdurchschnitt, geringe Viehdichte auf. Daher werden von Seiten des Landes keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben.

Zu 3:

Ja, Teilveräußerungen sind üblich. Entsprechend den im HPE 2012/2013 des Epl. 09 aufgeführten Erläuterungen zu Kap. 09 30, Titel 124 12, ist es mit Stand 31.12.2010 in 29 Fällen zu Verkäufen der Hofstelle oder auch zusätzlich zum Verkauf von Teilflächen gekommen, die nach Ankauf durch Pächter zu sogenannten Teildomänen im Landeseigentum führten, wie z. B. im Fall der Domäne Rodenberg, vgl. Drs. 16/672. Darüber hinaus erfolgten seit dem Jahr 2009 – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung – in unter 10 Fällen auch Einzelveräußerungen von entbehrlichen Teilflächen, wie z. B. Gebäude oder Flächen außerhalb der Hofstelle.

Zu 4:

Nein.

Zu 5:

Es obliegt nicht der Landesregierung, mit den Domänenpächtern die detaillierte Form der Bewirtschaftung zu diskutieren. Pächter haben sich selbstverständlich an die aktuelle Rechtslage und darüber hinaus an die Maßgaben des Pachtvertrages zu halten.

Zu 6:

In den zwischen den Pächtern und dem Land geschlossenen Verträgen wird allgemein auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften verwiesen. Der Pächter wird dabei dazu verpflichtet, alle einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten. Dies gilt auch für die im Tierschutzplan getroffenen Vereinbarungen und Erkenntnisse. Die entsprechenden Pachtbedingungen für Domänen können im Internetauftritt des LGLN, Rubrik Landeseigentum, aufgerufen werden.

Zu 7:

Die Stadt Vienenburg kann hinsichtlich des touristischen Engagements u. a. auf die Attraktionen Kloster Wöltingerode, Königsweg, Bahnhof Vienenburg und Muschelkalkkamm Harly verweisen. Aufgrund der Entfernung des in Rede stehenden Vorhabens zu diesen touristischen Zielen werden keinerlei Beeinträchtigungen erwartet. Darüber hinaus erhält die Stadt Vienenburg im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme (Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens).

Zu 8:

Das Land hat hierüber keine Erkenntnisse.

Zu 9:

Damit zusammenhängende Prüfungen werden im Rahmen eines noch zu eröffnenden Genehmigungsverfahrens durch den zuständigen Landkreis Goslar erfolgen. Dieser Prüfung kann jedoch nicht vorgegriffen werden (vgl. Vorbemerkungen).

Zu 10:

Zuständig für die Beantwortung dieser Fragen ist, wie bereits zu Frage 9 festgestellt, der Landkreis Goslar im Rahmen des noch zu eröffnenden Genehmigungsverfahrens.

Zu 11:

Ein für die Umsetzung des Vorhabens erforderlicher Bauantrag ist noch nicht gestellt worden. Die angesprochenen Aspekte sind Bestandteil der Prüfung des Vorhabens im Rahmen der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Dieser Prüfung kann nicht vorgegriffen werden, die erbetenen Angaben können daher nicht gegeben werden (vgl. Vorbemerkungen).

Zu 12:

Auch hierzu erfolgen Bewertungen und Prüfungen im Rahmen des noch zu eröffnenden Genehmigungsverfahrens durch die in den Antworten zu Fragen 9 und 10 genannte Behörde.

Zu 13:

Dazu können mangels eines Bauantrages keine Angaben gemacht werden (vgl. Antwort zu Frage 11).

Zu 14:

Dazu können mangels eines Bauantrages keine Angaben gemacht werden (vgl. Antworten zu Fragen 11 und 13).

G. Lindemann

Zusätzliche Information