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9. November 2011

Kleine Anfrage: Wofür werden die Agrarumweltmittel konkret eingesetzt?

In der aktuellen Förderperiode im Rahmen des Programms zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen – PROFIL 2007 – 2013 werden im genannten Zeitraum insgesamt ca. 293,3 Mio. € für den Förderschwerpunkt "Verbesserung der Umwelt und der Landschaft" für Agrarumweltprogramme (ohne Forstprogramme) im Haushalt des Landwirtschaftsministeriums veranschlagt. Weitere rund 65,7 Mio. € aus EU-Mitteln (die Landesmittel zur Kofinanzierung sind im Einzelplan 15 für die gesamte Förderperiode nicht explizit dargestellt) stehen in der Förderperiode 2007 – 2013 für den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft und Agrarumweltprogramme im Haushalt des Umweltministeriums zur Verfügung.

Nach einer Zusammenstellung des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) stehen aus dem ELER-Programm der Europäischen Union in Niedersachsen im Durchschnitt rund 8,40 € pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche für Maßnahmen des Natur- und Gewässerschutzes zur Verfügung – der zweitniedrigste Wert im Vergleich der Bundesländer. Schlusslicht ist Niedersachsen nach Darstellung des DVL beim Anteil der Naturschutzmaßnahmen an der gesamten ELER-Förderung (incl. Kofinanzierung). In Niedersachsen stehen lediglich 7,3% der ELER-Mittel für Naturschutzmaßnahmen bereit, während es etwa in Baden-Württemberg 16,1% und selbst im strukturschwachen Mecklenburg-Vorpommern 12,9% sind.

Einige der in der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das Niedersächsische und Bremer Agrar-Umweltprogramm (NAU/BAU) aufgeführten Fördertatbestände werden zudem hinsichtlich ihres konkreten Nutzens für die Umwelt angezweifelt. So etwa die Förderung des Verzichts auf Bodenbearbeitung nach Mais bei nachfolgendem Anbau einer Sommerung im Schwerpunkt "Förderung einer Grundwasser schonenden Landbewirtschaftung". Andere Fördertatbestände, wie die "Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren" sollten auch Auffassung von Umweltschützern als gute fachliche Praxis ohnehin obligatorisch sein.

Wir fragen die Landesregierung:

I. ELER-Fördermaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums

1. In welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum 2007 – 2010 Mittel für den Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft verausgabt?

2. In welcher Höhe wurden im Zeitraum 2007 – 2010 Mittel für Agrarumweltmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Umweltministeriums

    a.) im Förderschwerpunkt Grundwasser schonende Landbewirtschaftung, Bereich Grundwasser,

    b.) im Förderschwerpunkt Grundwasser schonende Landbewirtschaftung, im Bereich Trinkwasser,

    c.) für das Kooperationsprogramm Naturschutz,

    d.) für spezielle Arten- und Biotopschutzmaßnahmen verausgabt?

II. Fördermaßnahmen im Rahmen des Niedersächsischen Agrarumweltprogramms (NAU) im Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsministeriums

1. In welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum 2007 – 2010 Mittel im Rahmen der "Förderung extensiver Produktionsverfahren auf Acker und Grünland" für

    a.) die Anwendung von Mulch- oder Direktsaat oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau,

    b.) die Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger auf Acker- und Grünland mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren,

    c.) die Anlage von Blühstreifen auf Ackerflächen,

    d.) die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen auf Ackerflächen,

    e.) der Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten auf Ackerflächen des Betriebes insgesamt aufgewendet?

2. In welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum 2007 – 2010 Mittel im Rahmen der "Förderung extensiver Grünlandnutzung" für

    a.) die Klima schonende Grünlandbewirtschaftung der gesamten Dauergrünlandfläche eines Betriebes,

    b.) die extensive Grünlandnutzung auf Einzelflächen durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung,

    c.) die extensive Grünlandnutzung auf Einzelflächen nach dem Prinzip der ergebnisorientierten Honorierung,

    d.) die extensive Grünlandnutzung auf Einzelflächen durch Einhaltung einer Ruhepause im Frühjahr und zur Anlage eines Schonstreifens insgesamt aufgewendet?

3. In welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum 2007 – 2010 Mittel für die Förderung ökologischer Anbauverfahren aufgewendet?

4. In welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum 2007 – 2010 Mittel im Rahmen der "Förderung einer Grundwasser schonenden Landbewirtschaftung" für

    a.) den Anbau von winterharten Zwischenfrüchten nach Untersaaten auf Ackerflächen,

    b.) den Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Mais bei nachfolgendem Anbau einer Sommerung,

    c.) den Verzicht auf Bodenbearbeitung nach Raps,

    d.) den Anbau von Winterrübsen vor Wintergetreide insgesamt aufgewendet?

Hans-Jürgen Klein    Christian Meyer

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