Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Wie dem WeserKurier vom 26. April 2011 zu entnehmen war, hat Landwirtschaftsminister Gerd Lindemann (CDU) das Ziel, bleihaltige Jagdmunition schnell verbieten zu lassen. „Das gebietet allein der Tierschutz“, sagte Lindemann, der für Jagdrecht in der Landesregierung zuständig ist. So verendeten immer wieder Greifvögel an Bleivergiftung, nachdem sie von Kadavern gefressen hätten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Tierschutz- und Umweltprobleme bereitet das Schießen mit Blei aus Sicht des Ministeriums, und welche Untersuchungen oder Studien liegen dazu vor?
2. Wann wird der Minister das „schnelle“ Verbot der Bleimunition z. B. in den Landesforsten umsetzen?
3. Mit welchen konkreten Initiativen - insbesondere bei der Jagdausbildung oder Jagdscheinprüfung - will der Minister seine Ankündigung zum „schnellen“ Verbot bleihaltiger Jagdgeschosse durchsetzen?
Antwort des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Nach einem kurzen Interview hat der Weser-Kurier am 26. April 2011 in der Regionalpresse einen Artikel mit der Überschrift „Bleimunition bedroht Greifvögel“ veröffentlicht. Danach fordere Agrarminister Gert Lindemann, bleihaltige Jagdmunition schnell verbieten zu lassen.
Naturschützer fordern seit Längerem ein Verbot bleihaltiger Jagdgeschosse, da sie z. B. bleihaltige Munitionsreste als Todesursache in Seeadlern ermittelt haben.
Für Bleischrot gibt es in Niedersachsen bereits seit Inkrafttreten des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) im Jahr 2001 nach § 24 Abs. 1 NJagdG das Verbot, die Jagd auf Wasserfederwild an und über Gewässern unter Verwendung von Bleischrot auszuüben.
In der Diskussion steht aktuell die Verwendung bleihaltiger Büchsengeschosse. Hierzu liegen zwar bereits Untersuchungsergebnisse vor, jedoch sind noch nicht alle Untersuchungen abgeschlossen.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Aus Untersuchungen des Leibnitz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin ist bekannt, dass die Reste von bleihaltiger Munition von Jagdbüchsen auf dem Weg über Aufbrüche von Schalenwild von Seeadlern aufgenommen werden können. 70 von 309 untersuchten toten Seeadlern starben an Bleivergiftung. Die daraus resultierende Forderung nach einem schnellen Verbot für die Verwendung bleihaltiger Munition bei der Jagd ist differenziert zu betrachten. Bisher ist u. a. die Wirkungsweise alternativer Geschosse hinsichtlich ihrer tötenden Wirkung noch nicht hinreichend erforscht.
Die Verwendung bleifreier Büchsenmunition wirft nach wie vor ungeklärte Fragen auf, ob diese Geschosse tierschutzgerecht töten, die nötige Schusspräzision haben und ob die Alternativmaterialien wie Kupfer und Zink gegebenenfalls ebenfalls toxisch für Greifvögel oder gar für den Menschen wirken. Diese und andere Fragen werden zurzeit in einem Großversuch geklärt, an dem das Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, die Fachhochschule Eberswalde, Fachbereich Forstwirtschaft, und die Deutsche Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. (DEVA) beteiligt sind. Außerdem kam es in der Vergangenheit zu tödlichen Jagdunfällen durch abgelenkte nicht bleihaltige Geschosse. Deshalb wurde vom BMELV das Forschungsvorhaben „Abprallverhalten von Jagdmunition“ initiiert, wozu am 15. Februar 2011 der Schlussbericht bekannt gegeben wurde. Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse, ebenfalls im Auftrag der BLE, werden zum 31. März 2012 erwartet.
Zu 2: Vor einer abschließenden Meinungsbildung und allgemein gültigen Regelungen soll das Ergebnis der laufenden Untersuchungen abgewartet werden. Die Untersuchungen sind schnell voranzubringen, damit der Bund ein allgemein geltendes Verbot bleihaltiger Munition anstreben kann.
Zu 3: Zur Vermeidung von Vergiftungen von Greifvögeln durch bleihaltige Munition wird seitens des Landwirtschaftsministers empfohlen, Aufbrüche von Wild entweder zu vergraben oder in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt (z. B. nach Drückjagden mit größeren Strecken) zu entsorgen. Konkrete Initiativen sollen nach Vorliegen abschließender Ergebnisse der laufenden Untersuchungen und allgemein gültigen Erkenntnissen gestartet werden.