Bündnis 90/Die GrünenClaim04

30. April 2010

Anfrage: Qualvolle Tiertransporte in Niedersachsen die Regel?

In der Deister- und Weserzeitung vom 14. April 2010 gab es unter dem Titel "Qualvolle Tiertransporte" eine Notiz, aus der hervorgeht, dass bei einer Polizeikontrolle von Lebendtiertransportern in den Landkreisen Lüneburg, Harburg und Rotenburg zahlreiche Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt wurden.

Laut Pressemitteilung der Polizeiinspektion Harburg vom 13. April 2010 wurden die Kontrollen von Mitarbeitern des Landesamtes für Verbraucherschutz unterstützt. Von sechzehn Tiertransporten, von denen zwölf von einheimischen Unternehmen waren, mussten zehn ‑ also fast zwei Drittel ‑ beanstandet werden: "Dabei wurde praktisch die gesamte Bandbreite an tierschutzrechtlichen Verstößen festgestellt." So wurde das pro Tier vorgeschriebene Platzangebot teilweise um mehr als 20 % unterschritten. Dadurch standen die Schweine sehr dicht gedrängt und gerieten massiv unter Stress. Ferner mussten die kontrollierenden Beamten ein totes Schwein feststellen. Dieses war beim Beladevorgang offenbar zwischen Trenngitter und Ladeboden geraten und erdrosselt worden. Die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch den Fahrzeugführer wird geprüft.

Angesichts der gravierenden Verstöße fordert die Polizeiinspektion Harburg: "Die relativ hohe Beanstandungsquote macht deutlich, dass in diesem Transportsegment weitere Kontrollen unbedingt angezeigt sind."

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Tiertransporte wurden in den Jahren 2007 bis 2009 durchgeführt, und wie viele davon wurden kontrolliert?

2. Wie viele Verstöße gegen bestehende Vorschriften, insbesondere solche tierschutzrechtlicher Art, wurden dabei festgestellt (bitte nach Tierarten gegliedert)?

3. Wird die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass bei der zitierten Kontrolle in fast zwei Dritteln der Fälle erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt wurden, in Zukunft die Kontrolldichte von Tiertransporten verstärken, wie es auch von der Polizeiinspektion Harburg gefordert wird?

 

Antwort der Landesregierung

Bei der Durchführung von Tiertransporten sind zur Vermeidung von unnötigen Belastungen für die Tiere strenge gesetzliche Regelungen zu beachten. Diese Vorschriften enthalten u. a. Mindestanforderungen an den während des Transportes zur Verfügung stehenden Platz für die Tiere, an die Transportdauer, das Einlegen von Ruhepausen, die Versorgung der Tiere und an die Ausstattung der Transportfahrzeuge. Transporteure und Fahrzeuge müssen behördlich zugelassen und Fahrer wie auch Begleiter müssen sachkundig im Umgang mit den Tieren sein.

Vertreter der Veterinärbehörden führen regelmäßig Schulungen durch und informieren und kontrollieren mit Unterstützung durch die Polizei die betroffenen Personen und Fahrzeuge. Ergänzend kontrolliert die Polizei im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen auch die Einhaltung von Vorschriften zum Transport von Lebendtieren. Mit diesen Kontrollen werden auch Tiertransporte erreicht, die in Niedersachsen weder be- noch entladen werden, sondern das Land im Transit durchfahren. Die Kontrolle von Tiertransporten ist eins der Instrumente, mit denen die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften überprüft wird.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Transporte wird nicht erfasst. Für einen jährlich an die Europäische Kommission zu übermittelnden Bericht wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit lediglich die Zahl der exportierten und geschlachteten Tiere ermittelt und für die Bundesrepublik Deutschland zusammengestellt. Eine Aufschlüsselung auf die einzelnen Länder erfolgt nicht.

Daten über durchgeführte Kontrollen werden über die Landkreise/kreisfreien Städte ermittelt und für den genannten Bericht an die Europäische Kommission zusammengestellt. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt:

Jahr

2007

2008

2009

Anzahl der kontrollierten Transportmittel

44 828

 

46 718

 

50 908

 

 

 

 

 

Zu 2: Die Anzahl der in Niedersachsen festgestellten Verstöße insbesondere gegen tierschutzrechtliche Vorschriften ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr

Transportmittel

insgesamt

davon Rinder-, Schafe- und Ziegentransporte

Schweinetransporte

Pferdetransporte

Sonstige Tierarten

2007

406 (= 0,9 %)

115

147

6

138

2008

254 (= 0,5 %)

94

139

7

14

2009

675 (=1,3 %)

139

489

15

32

 

Zu 3: Die Landesregierung unterstützt auch weiterhin die Kontrolle von Lebendtiertransporten durch ihre dafür zuständigen Behörden.

Das in der Pressemitteilung zitierte Kontrollergebnis ist gegenüber den zu Frage 2 dargestellten Beanstandungsquoten kontrollierter Tiertransporte als nicht repräsentativ zu bewerten. Derartige spezielle Kontrollen beschränken sich grundsätzlich auf visuell vorselektierte Transportfahrzeuge, bei denen ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zu vermuten ist.

Für eine Steigerung der Kontrolleffektivität sind weniger die Anzahl als vielmehr die Art und Weise der Kontrollen sowie deren Zeiträume relevant.