

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Der Landtag stellt fest:
Die 2009 erfolgte Auszeichnung des Wattenmeers als UNESCO Weltnaturerbe ist eine herausragende internationale Auszeichnung und Anerkennung. Damit wird auch die Arbeit von vielen ehrenamtlichen und behördlichen Naturschützern gewürdigt, die sich in den vergangenen Jahrzehnten für die Ausweisung des Nationalparks Wattenmeer und für den Schutz der einmaligen Naturlandschaft im Nationalpark eingesetzt haben. Für einen naturverträglichen Tourismus hat der Erhalt und Schutz des Ökosystems Priorität vor wirtschaftlichen und anderen Nutzungen. Nur eine intakte Natur kann Touristen für das Weltnaturerbe begeistern. Das Wattenmeer ist in seiner Funktion als Zwischenzone zwischen Meer und Land eine der weltweit bedeutendsten Raststätten für Zugvögel. Das UNESCO-Komitee hat daher auch mit der Anerkennung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe um eine verstärkte Kooperation auf dem Gebiet von Management und Forschung mit den Staaten, die auf den afrikanischen und eurasischen Flugrouten und in den Zielgebieten der Zugvögel liegen, gebeten. Des Weiteren wird von der UNESCO ein Monitoringprogramm für fremde Arten gefordert, die etwa durch Ballastwasser oder Aquakulturen in das Wattenmeer eingeschleppt werden. Mit der Auszeichnung als Weltnaturerbe sind daher auch Verpflichtungen verbunden, denen sich das Land nach über einem Jahr nach der Auszeichnung stellen muss.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,
Begründung
Im Juni 2009 ist das Wattenmeer in die Unesco-Liste des Welterbes der Menschheit aufgenommen worden. Alle drei geforderten Maßnahmen werden, neben einem gemeinsamen an den Zielen der Weltkonvention orientierten Tourismuskonzept von der UNESCO für notwendig befunden, um das Weltnaturerbe zu erhalten und langfristig zu sichern. Mit der Anerkennung haben sich Deutschland und Niedersachsen daher auch zum nachhaltigen Schutz des Wattenmeers und zur Durchführung von Maßnahmen verpflichtet, die das Wattenmeer mit seiner einzigartigen Flora und Fauna schützen und erhalten.
Unter Beteiligung des Parlaments sollte daher ein Konzept erstellt werden, das einen grenzüberschreitenden wissenschaftlichen Austausch über das Ökosystem, seine Gefährdungen und Entwicklungen gewährleistet. Das Monitoring der Schadstoffeinträge, Populationen von Flora und Fauna sowie der eingewanderten Arten ist dabei deutlich mit dem Ziel zu verbessern, bereits vorhandene Belastungen durch geeignete Maßnahmen reduzieren zu können und rechtzeitig eingreifen zu können, um mögliche Entwicklungen zu verhindern, die zu einer Schädigung oder Beeinträchtigung des Weltnaturerbes führen können.
Stefan Wenzel