

Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Nach wie vor ist die Situation der Honigbienen weltweit alarmierend. Das Bienensterben hat sich gerade in diesem Jahr in Deutschland mehr als verdoppelt. Nach Befragungen von 3600 Imkern ging in diesem Winter beinahe jeder vierte Bienenstock zugrunde. Diese Verluste schaden sowohl den Imkern, der biologischen Vielfalt als auch der Landwirtschaft. Von der Bestäubung durch die Honigbiene sind weite Teile der Landwirtschaft insbesondere in den Obstbauregionen Niedersachsens abhängig. Nach Angaben der Bundesregierung beträgt der wirtschaftliche Nutzen der Honigbiene allein über die Bestäubungsleistung mehr als zwei Milliarden Euro jährlich. Ursachen für den Rückgang der Honigbienen sind die Verwendung von bienengefährlichen Pestiziden in der Landwirtschaft, die Agro-Gentechnik, Bienenkrankheiten sowie eine zunehmende Anfälligkeit der Tiere, die durch die Dezimierung ihres Lebensraums und ein verringertes Nahrungsangebot in einer industriellen Landwirtschaft verschärft wird. Diese Umstände wirken sich negativ auf die Existenz der 8000 Imker und Imkerinnen in Niedersachsen aus.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf,
Begründung
2010 ist das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) ausgerufene Jahr der biologischen Vielfalt. Die Honigbiene ist für Landwirtschaft und biologische Vielfalt als Leitart unersetzbar. Die Bestäubung der insektenbestäubten Kulturpflanzen erfolgt zu 80 % durch Honigbienen. Der volkswirtschaftliche Nutzen wird von der Bundesregierung mit über 2 Mrd. Euro jährlich angegeben. Außerdem tragen Bienen durch ihre Bestäubungsleistung indirekt zum Erhalt der Artenvielfalt bei, indem sie für viele Lebewesen die Nahrungsgrundlage sichern.
Angesichts des Rückgangs der Honigbienen durch Naturverlust, Pestizide und Bienenkrankheiten, sowie der Nachwuchsprobleme der Imkerei ist eine verstärkte Aufmerksamkeit und Öffentlichkeitsarbeit insbesondere an Schulen notwendig, um das Wissen um die ökologische und ökonomische Bedeutung der Bienen zu verbreitern und der Arbeit der Imkerinnen und Imker mehr gesellschaftliche Wertschätzung entgegen zu bringen.
Nach einem massiven Bienensterben durch das Gift Clothianidin im Jahre 2008 und der Vernichtung von Tausenden von Bienenvölkern ist es im darauffolgenden Jahr in der 'Bundesverordnung über die Anwendung und das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut vom 11.2.2009' zu einem Verbot des Inverkehrbringens und der Aussaat von mit Clothianidin, Imidacloprid sowie Thiamethoxam gebeiztem Maissaatgut sowie zu einer Einschränkung der Aussaat von mit Methiocarb gebeitztem Maissaatgut gekommen. Forderungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Björn Thümler nach einer Wiederzulassung dieser Stoffe (Pressemitteilung vom 08.07.2010) sind entschieden zurückzuweisen. Vielmehr bestehen weiterhin Risiken durch bienengiftige und –gefährliche Chemikalien, da auch nach Verabschiedung des EU-Pestizid-Pakets 33 bienengefährliche Wirkstoffe zugelassen sind. In Deutschland sind zurzeit ca. 180 Pestizidprodukte zugelassen, die bienengefährliche Wirkstoffe enthalten. Angewendet werden diese in fast allen Kulturen im Ackerbau, Obstbau, Gemüsebau, Weinbau, Hopfenbau, Zierpflanzenbau, in der Holzwirtschaft und im Vorratsschutz. Der Deutsche Imkerbund fordert daher ein Verbot aller Neonicotinoide im Acker- und Pflanzenbau (Beschluss vom 11.7.2010).
Die Landesregierung muss die Chance nutzen, während der Implementierung des EU-Pestizidpakets bis 2011 nationale Verbote von bienengiftigen Wirkstoffen auf den Weg zu bringen, um so die nationalen Standards hoch zu setzen. Und sie muss dazu beitragen, dass dieser Standard gehalten wird und sich durch die Implementierung nicht verschlechtert. Darüber hinaus muss sich Niedersachsen zusammen mit anderen Bundesländern für Zulassungsverbote bienengiftiger Wirkstoffe auf EU-Ebene einsetzen. Die Landesregierung muss ihre Möglichkeiten nutzen, sich auf EU-Ebene für eine Verbesserung der Stoff- und Produktbewertung für das Kriterium "Bienengefährlichkeit" einzusetzen, die u.a. Langzeiteffekte, Entwicklungsstadien, Lebensdauer und Überwinterungsfähigkeit mit berücksichtigt. Hierzu gehört auch die Erweiterung der Risikobewertung bei nachgewiesener systemischer Wirkung eines Pestizidwirkstoffs, wie sie von der European Beekeeping Coordination vertreten wird.
Es ist nicht hinzunehmen, dass im Falle eines Bienenschadens durch Pestizide die Beweislastbei den Imkerinnen und Imkern liegt. Auch hier muss das Verursacherprinzip Geltung erlangen bzw. nötigenfalls eine schuldunabhängige Haftung in Kraft treten.
Eine Koexistenz zwischen Honigbienen und Agrogentechnik ist nicht möglich. Die Imkerei braucht eine gentechnikfreie Landwirtschaft für ihre Produkte. Der weite Flugradius von Bienen ist im deutschen und europäischen Gentechnikrecht mit Abstandsflächen von 150 bis 300 Metern nicht hinreichend berücksichtigt. Ob Honig mit Genpollen nicht in den Verkehr gelangen oder bei einer Belastung mit GVO als gentechnisch verändertes Produkt gekennzeichnet als Lebensmittel verkauft werden darf, beschäftigt inzwischen den Europäischen Gerichtshof (EUGH). Diese Situation ist unbefriedigend, insbesondere für die Imkerei. Die Haftungsfrage ist ungeklärt und die Imkerinnen und Imker wissen, dass sie ein so gekennzeichnetes Glas Honig nicht werden verkaufen können, sondern sich mit einer Kennzeichnung als gentechnisch verändertes Produkt einen erheblichen Imageschaden einhandeln. Lehnen doch nach wie vor 80% der deutschen VerbraucherInnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Ein erweitertes Spektrum von Bienenkrankheiten, darunter die Amerikanische Faulbrut (AFB), führt zu ökonomischen und arbeitsmäßigen Belastungen der Imkerinnen und Imker, verbunden mit Nachteilen für das Ökosystem durch abnehmende Bienenzahlen. Durch die Monotonisierung des Lebensraums und einer damit einhergehenden Dezimierung des Trachtangebotes verschlechtert sich das qualitative und quantitative Nahrungsangebot für Bestäuber, deren Krankheitsanfälligkeit und deren Sensibilität gegenüber Pestiziden zusätzlich steigen. Genauere wissenschaftliche Erkenntnisse über den Zusammenhang dieser Faktoren könnten wichtige Impulse für die Praxis geben und in eine durch das Land Niedersachsen zu intensivierende Beratung von Imkerinnen und Imkern einfließen.
Die Honigbiene wie auch andere bestäubende Insekten brauchen einen Lebensraum mit vielfältiger Pflanzenwelt.Eine deutliche Ausweitung der Blühstreifen, sowie ein anderes Blühstreifen-Management mit zweijähriger Neueinsaat, Streuobstwiesen und Agrarbiotope sind für das Überleben der Honigbiene und ihre gesundheitliche Konstitution unerlässlich. Die Ausräumung der Agrarlandschaft und ihre Monotonisierung sind aufzuhalten. Artenarme öffentliche Grünflächen könnten zu öffentlichen Buntflächen mit hoher biologischer Vielfalt umgewandelt werden. Auch bei Biogasanlagen sollten Alternativen zur Monokultur Mais gefördert werden. Am Bieneninstitut Veitshöchheim gewinnt man z.B. den Rohstoff für die Biogas-Anlage aus Blumenwiesen mit bis zu 80 verschiedenen Blumenarten. Nach den in Veitshöchheim unternommenen Versuchen haben solche Blumenwiesen nahezu die gleiche Energieausbeute wie Mais, jedoch mit dem Vorteil, deutlich weniger Dünger und keine Agrargifte zu benötigen.
Beim Bauen im Außenbereich ist es Imkern oft nicht möglich, kleinere Schutzmaßnahmen (wie ein Zaun um den Honigstand zum Schutz vor Vandalismus etc.) zu realisieren. Daher ist hier eine Möglichkeit für die Kommunen zur Genehmigung kleinerer Baumaßnahmen im Außenbereich, die der Verbreitung der Bienen und dem Naturschutz dienen, zu ermöglichen.
Das Land Niedersachsen hat die Möglichkeit durch vielfältige Ansätze und durch eine verantwortliche Politik die Existenz der 8000 niedersächsischen Imker und Imkerinnen und ihrer Bienen zu erhalten und perspektivisch weiter zu entwickeln. Stirbt die Biene, sind auch unsere Lebensgrundlagen gefährdet.
Stefan Wenzel
Fraktionsvorsitzender