Bündnis 90/Die GrünenClaim04

11. Mai 2010

Erlass über "fiktive Wälder" aufgehoben!

In Niedersachsen sind an vielen Orten neue Massentierhaltungsanlagen geplant. Insbesondere zur Auslastung eines geplanten Riesenschlachthofs in Wietze (135 Mio. Hühner im Jahr!) sollen - wenn es nach der Lobby der Agrarindustrie geht - im Umkreis von 100 km ca. 400 neue Hühnermastställe gebaut werden.

Nun besteht aber in den waldreichen Gebieten, die für die Stallbauten ins Auge gefasst wurden, für die Investoren das Problem, dass laut Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) solch ein Stall zum Schutz der Wälder u.a. vor Stickstoff und Ammoniak nicht näher als ca. 150m an diese heran gebaut werden darf. Um dieses Hindernis beim ungezügelten Ausbau der Tierfabriken zu beseitigen wollte die Landesregierung helfend zur Seite springen:

In einem Erlass vom 17.02.2010 wurden die Kommunen, die für die Baugenehmigung zuständig sind, angewiesen, dass Wälder im Kontext von Stallbauten als "fiktiv" anzusehen seien, wenn diese theoretisch auch vom Waldbesitzer abgeholzt werden dürften (sog. "Waldumwandlung"). Im Klartext: ein Waldbesitzer erhält die Genehmigung seinen Wald abzuholzen, will dies aber gar nicht und macht es daher auch nicht, muß so aber auch keinen Ausgleich durch Aufforstungen an anderer Stelle schaffen. Dennoch darf anschließend in unmittelbarer Nähe eine Tierfabrik gebaut werden, weil der Wald jetzt nur noch "fiktiv" ist.

Klingt unlogisch? Ist es auch! Oder wie der Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD), den Christian Meyer unmittelbar nach Bekanntwerden des Erlasses mit einer Überprüfung beauftragt hatte, formuliert: "mit den Denkgesetzen kaum vereinbar".

Der Erlass war aber nicht nur unlogisch sondern auch klar rechtswidrig: "Der Versuch des Landwirtschaftsministeriums, die bundesrechtlichen immissionsschutzrechtlichen Bedenken gegen Tierhaltungsanlagen in Waldnähe auf dem landesrechtlichen Umweg über das Waldrecht zu beseitigen, führt nicht zum Ziel, weil dem schon die immissionschutzrechtliche Rechtslage entgegensteht. Die Erlassregelung, die ausschließlich die Umgehung dieser bundesrechtrechtlichen Vorschriften zum Ziel hat, geht insoweit von einem unrichtigen Verständnis des Bundesrechts aus. Mit den landeswaldrechtlichen Vorschriften ist dieser Erlass nicht vereinbar, weil er dem §8 NLWaldG nach seinem Wortlaut, aber auch nach seinem Sinn und Zweck entgegensteht." urteilte der GBD.

Nach Bekanntwerden des GBD-Gutachtens und der dadurch einsetzenden Berichterstattung über Niedersachsens "fiktive Wälder" teilte Umweltminster Sander in der Sitzung des Landtags am 30. April mit, dass der Erlass kurzfristig am 28. April aufgehoben worden sei, da er "Irritationen und Missverständnisse" ausgelöst habe. Und dies, nachdem die neue Landwirtschaftsministerin Grotelüschen noch am 27. April gegenüber der Presse betont hatte, dass der Erlass in Kraft bleibe. Offenbar hatte sich von Dienstag bis Mittwoch auch in der Landesregierung die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein klar rechtswidriger Erlass auf Dauer gegen eine kritische Öffentlichkeit nicht zu halten sein würde.

Ob es zu einer Neufassung des Erlasses kommt, ist zurzeit unklar. Wir werden jedenfalls weiter genau hinschauen, mit welchen Tricks versucht wird, die Interessen der Agrarindustrie gegen die Interessen der AnwohnerInnen und die Bedürfnisse der Tiere durchzusetzen.

GRÜNE: Landesregierung beim fiktiven Walderlass total blamiert – Sander ohne jeden Schimmer

Ministererlass zu fiktiven Wäldern eindeutig rechtswidrig