

Auszug des Stenografischen Berichts der 39. Plenarsitzung des Niedersächischen Landtags
am 16. Juni 2009 (Quelle: http://www.landtag-niedersachsen.de/infothek/steno/steno_16_WP/endber039.pdf)
Zweite Beratung:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage in Niedersachsen - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/906 - Ergänzung - Drs. 16/1310 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 16/1311 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/1324
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Ablehnung. Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Limburg zu Wort gemeldet.
(Unruhe)
- Wenn es etwas ruhiger geworden ist, werden wir seine Wortmeldung aufgreifen. - Im Moment ist es mir noch zu laut, Herr Limburg. Bleiben Sie ruhig noch unten.
(Vizepräsident Hans-Werner Schwarz übernimmt den Vorsitz)
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich würde jetzt gerne Herrn Limburg das Wort gönnen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Gespräche einstellen oder sich nach draußen begeben würden. Dann könnten wir nämlich in der Tagesordnung fortfahren. - Ich danke Ihnen. Herr Limburg, Sie haben das Wort!
Helge Limburg (GRÜNE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Artikel 6 b unserer Niedersächsischen Verfassung heißt es: „Tiere werden als Lebewesen geachtet und geschützt.“ In Artikel 20 a unseres Grundgesetzes heißt es: „Der Staat schützt … die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
In diesem Geist haben wir zum Glück auch in Deutschland ein Tierschutzgesetz und verschiedene andere Rechtsnormen, die dem Tierschutz dienen sollen. Aber wie sieht es mit der gerichtlichen Kontrolle dieser Gesetze aus? Wie sieht der Grundsatz, dass jedes staatliche Handeln in unserem Rechtsstaat einer Kontrolle durch unabhängige Gerichte unterliegen muss, im Bereich des Tierschutzes aus? - Leider Fehlanzeige! Umgekehrt steht der Klageweg offen: Wer durch übermäßige Tierschutzauflagen in einem Recht beeinträchtigt wird, kann selbstverständlich dagegen vor Gericht ziehen und sich gerichtlich gegen solche Auflagen zur Wehr setzen. Aber was machen die Tiere, wenn gegen Tierschutzgesetze verstoßen wird? Was machen eigentlich die Hühner in zu engen Käfigen? Was machen Schweine und Kühe gegen unnötige, brutale Tiertransporte oder zu enge Ställe? - Ihnen steht kein Rechtsmittel zur Verfügung. Dies soll dieser Gesetzentwurf ändern.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände würde den Zustand der fehlenden Waffengleichheit im Bereich des Tierschutzes ändern. Es würde über die anerkannten Tierschutzverbände eine Klagemöglichkeit auch für die Seite des Tierschutzes und nicht nur für die Seite der wirtschaftlichen Interessen zur Verfügung stellen. Was Sie, Herr Kollege Oetjen, von gerichtlichen Kontrollen halten, haben Sie bei der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs sehr deutlich gezeigt. Seinerzeit haben Sie die Möglichkeiten einer gerichtlichen Kontrolle, die in einem Rechtsstaat in vielen Bereichen absoluter Standard ist, als unnötige, überflüssige Bürokratie diffamiert. So denkt also die sogenannte Rechtsstaatspartei FDP über gerichtliche Kontrollmöglichkeiten im Bereich des Tierschutzes, meine Damen und Herren!
(Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Das ist völlig absurd!)
Wie diese Landesregierung zum Tierschutz steht, konnten wir sehr eindrucksvoll beim Erlass über die Größe der Käfige für Legehennen beobachten: 15 Bundesländer, der Bund, der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages, zahlreiche Expertinnen und Experten, alle sind zu dem Schluss gekommen, dass Ihr Erlass, Herr Minister Ehlen, rechtswidrig war.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Dennoch haben Sie diesen Erlass zur zu geringen Größe der Käfige herausgegeben, weil Sie sich den Interessen der Hühnerbarone verpflichtet gefühlt und den Tierschutz völlig ignoriert haben.
(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Wie ist der Sachstand denn jetzt?)
Wenn die von Ihnen getragene Landesregierung, Herr Kollege Oetjen, Tierschutz ernst nehmen würde, dann bräuchten wir ein solches Gesetz vielleicht nicht. Dann könnte man darüber diskutieren. Aber angesichts der Tatsache, wie Sie hier im Land mit legitimen Tierschutzinteressen umgehen, ist ein solches Verbandsklagerecht dringend notwendig.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vielleicht interessiert Sie, was Herr Dr. Christoph Maisack, Richter am Amtsgericht, in seiner Stellungnahme zu diesem Erlass mitgeteilt hat: Aus seiner Sicht stellt dieser Erlass „eine öffentliche Aufforderung zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten dar“. Und dies von einem Minister! Das sollte Ihnen zu denken geben, Herr Oetjen. Ich freue mich ausdrücklich, dass die SPD nach intensiver, gründlicher inhaltlicher Beratung angekündigt hat, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Der Beweis, dass Sie, Herr Oetjen, und Ihre Kollegen aus dem schwarzen Block zu einer solchen inhaltlich differenzierten Auseinandersetzung in der Lage sind, steht noch aus.
(Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Das ist eine Unverschämtheit! Wirklich! Langsam reicht es!)
Vielen Dank.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Herr Kollege, „schwarzer Block“ ist doch kein parlamentarischer Ausdruck. Wie meinen Sie das denn?
Helge Limburg (GRÜNE):
Wenn Sie sich dadurch angegriffen fühlen, Herr Kollege Langspecht, sage ich es so: die Kollegen von der Fraktion, deren Parteifarbe schwarz ist. Entschuldigen Sie bitte, Herr Kollege Langspecht, wenn ich es so ausgedrückt haben sollte, dass Sie das irgendwie missverstanden haben.
(Zuruf von der CDU: Was soll das denn? Sie haben sich das doch aufgeschrieben!)
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Frau Stief-Kreihe hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Karin Stief-Kreihe (SPD):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage ist nahezu identisch mit dem Gesetzentwurf der Grünen aus dem Jahr 2005. Damals haben wir den Gesetzentwurf abgelehnt, heute werden wir zustimmen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ich denke, Herr Klein, der das damals eingebracht hat, wird sich heute sicherlich freuen. Es gibt zwei Gründe dafür, die ich kurz erläutern möchte: Erstens. Mein Kollege von den Grünen ist bereits darauf eingegangen, dass dieser Landwirtschaftsminister gerade im letzten Jahr am Beispiel der Legehennenverordnung sehr deutlich gezeigt hat, dass er den Tierschutz mit Füßen tritt
(Beifall bei den GRÜNEN)
und noch nicht einmal davor zurückschreckt, Rechtsbruch zu begehen. Ich halte es - wir werden am Donnerstag darauf zurückkommen - schon für ein bisschen mehr als nur merkwürdig, wenn er seinen Erlass als rechtens bezeichnet, weil CDU und FDP den Antrag der SPD abgelehnt hätten. Das ist eine komische rechtliche Begründung für Ihren Erlass. Ihr Vorgänger, Herr Minister, Herr Uwe Bartels, war stets darum bemüht
(Zuruf von der CDU: Ja, richtig, bemüht!)
- nicht immer zur vollen Zufriedenheit der Tierschutzverbände und der Wirtschaft -, Tierschutzbelange gerade bei den Tierhaltungsverordnungen zu berücksichtigen. In mühsamen Verhandlungen hat er damals mit den Tierschützern und den Landwirten bzw. ihren Interessenverbänden freiwillige Vereinbarungen getroffen, die über den EU-Standards lagen. Ich erinnere nur an die niedersächsische Regelung zur Schweinehaltung oder an seinen Einsatz für die Einführung des Tierhaltungs-TÜV. Dieses Bemühen, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch Tierschutzaspekte zu berücksichtigen, ist bei Ihnen, Herr Minister, überhaupt nicht vorhanden. Sie sprechen immer nur von einer guten Zusammenarbeit mit den Tierschutzverbänden. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Wir haben die vielen Briefe u. a. vom Tierschutzverband, die mit der Aufforderung an Sie gegangen sind, den Legehennenerlass zurückzunehmen, sicherlich alle erhalten. Gefruchtet hat das allerdings im Ministerium überhaupt nicht, es hat Sie überhaupt nicht gestört. Sieht so eine gute Zusammenarbeit aus? Herr Minister Ehlen, Sie sind lediglich Steigbügelhalter für die Wirtschaft nach dem Motto „Es passen noch ein paar Tiere mehr rein“.
(Zuruf von der CDU: Stimmt doch gar nicht!)
Wohin dies führt, werden wir am Donnerstag bei der Beratung der Großen Anfrage zu den Stallbauten besprechen. Hätten wir schon im letzten Jahr die Verbandsklage gehabt, wären Sie mit Ihrem Verhalten und mit Ihrem Erlass nicht durchgekommen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Zweitens. Der Gesetzentwurf der Grünen aus dem Jahr 2005 ist in einem für uns ganz entscheidenden Punkt erweitert worden, nämlich um die Sätze 2, 3 und 4 in § 2, wo es um die Anerkennung bzw. Rücknahme der Anerkennung von Tierschutzvereinen geht. Unsere damalige Zurückhaltung lag darin begründet, dass das Thema Tierschutz sehr emotional behandelt wird, was ja nicht unbedingt verkehrt ist, aber zu einem Teil auch sehr fanatisch behandelt wird. Dies sage ich einmal so deutlich, wenn ich auch an die vielen E-Mails denke. Es gibt durchaus auch Personen, die sehr militant vorgehen. Viele meiner Kollegen und Kolleginnen erleben das gerade im Zusammenhang mit der Diskussion zum Hundegesetz wieder einmal sehr deutlich. Anders als bei den anerkannten Natur- und Umweltschutzverbänden fehlen bei manchen Tierschutzverbänden - das gebe ich ohne Weiteres zu - vernünftige Strukturen. Keiner von uns will aber wohl dem Deutschen Tierschutzbund unterstellen, dass er nicht sachlich und fachlich gute Arbeit leistet. Wir legen also Wert darauf, dass ein sorgfältiges Anerkennungsverfahren durchgeführt werden muss und dass es bei Nichteinhaltung der geforderten Voraussetzungen auch zu einer Aberkennung kommen muss. Die Anerkennung von Tierschutzvereinen kann nur erfolgen, wenn sie eine dauerhafte Leistungsfähigkeit nachweisen, überregional tätig sind und Öffentlichkeit und Transparenz sichergestellt sind. Die Vereine müssen als gemeinnützig anerkannt und demokratisch organisiert sein.
Das von CDU und FDP immer wieder beschworene Horrorszenario ist mehr als absurd. Die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz und in der Landesverfassung hat nicht nur Appellcharakter, sondern ist auch Verpflichtung, Tierschutzbelange bei unserem politischen Handeln zu berücksichtigen. Dieser Verpflichtung müssen wir gerecht werden. Der schon oft zitierte Satz, dass Tiere ihre Rechte nicht selbst vertreten können, muss von der Politik entsprechend wahrgenommen werden. Diese Landesregierung wird dem Staatsziel Tierschutz nicht gerecht. Aus diesem Grunde stimmen wir der Einführung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage zu im Gegensatz zum Jahr 2005. Man muss - Herr Klein, ich denke, das gilt für alle - aufgrund von Vorkommnissen und von politischem Verhalten lernfähig sein und auch einmal seine Meinung ändern können. Vielleicht wäre das beim Schulgesetz auch ganz gut gewesen - für andere Parteien.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Frau König von der Fraktion DIE LINKE, Sie haben das Wort.
Marianne König (LINKE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, über den wir heute hier beschließen, bietet die Möglichkeit, dass Tierschutz nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch eingeklagt werden kann. Ich will hier jetzt nicht schon wieder die unselige Legehennendebatte als Beispiel anführen. Herr Kollege Limburg hat eben alle sachlichen Gründe aufgezählt, die für diesen Gesetzentwurf sprechen. Es ist und bleibt Tatsache: Noch immer werden Tiere nicht artgerecht gehalten und oft gequält. Vielfach stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Daran hat sich auch nach der ersten Beratung in diesem Jahr nichts geändert. Hier muss gehandelt werden. Wichtig ist mir vor allen Dingen, noch einmal zu erwähnen: Umweltschutz und Tierschutz müssen gleichgesetzt werden. Das Argument, es rollten hohe Kosten und viele Klagen auf uns zu, stimmt nicht. Es ist widerlegt. Bremen hat dieses Gesetz eingeführt, und es ist haltbar.
(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)
Wir begrüßen daher den Gesetzentwurf der Grünen und werden der Ausschussempfehlung natürlich nicht zustimmen. Denn zu den grundsätzlichen Forderungen eines nachhaltigen Tierschutzes gehört das Verbandsklagerecht. Das gilt auch für Niedersachsen. Deshalb werden wir nicht zustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Herr Oetjen von der FDP-Fraktion, bitte schön!
Jan-Christoph Oetjen (FDP):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema „Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände“ beschäftigt uns in diesem Hause nicht zum ersten Mal. Das ist hier schon angesprochen worden. Im Jahr 2005 gab es einen fast wortgleichen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diesen Entwurf haben wir damals - auch weil viele neu im Parlament waren - mit einer sehr intensiven Anhörung im Landwirtschaftsausschuss begleitet. In dieser Anhörung haben wir Tierschutzorganisationen gehört. Sie haben sich natürlich für ein Verbandsklagerecht ausgesprochen. Das ist auch verständlich; sie sprechen natürlich pro domo. Uns haben auch sehr viele Vertreter aus dem Bereich der Forschung deutlich gemacht, inwiefern ein solches Verbandsklagerecht aus ihrer Sicht die Möglichkeiten der Forschung in Niedersachsen - wir haben in Niedersachsen z. B. mit der Tierärztlichen Hochschule, mit der MHH und mit der Universität Göttingen wirklich gute Forschungseinrichtungen, die in diesem Bereich arbeiten - und ihre Arbeit einschränken könnte, welche Einschränkungen der orschungsfreiheit sie befürchten. Aber natürlich sprechen auch sie, die beispielsweise - nach sehr strengen Regeln - Tierversuche durchführen, pro domo. Es haben sich aber auch Neutrale geäußert. Neutrale sind für mich beispielsweise die Tierärztliche Hochschule, die Tierärztekammer und die kommunalen Spitzenverbände. Auch sie haben gesagt: Wir brauchen das Instrument des Verbandsklagerechts nicht.
Aus meiner Sicht haben sich seit der Debatte, die wir im Jahr 2005 in diesem Hause geführt haben - damals haben die Fraktionen der CDU und der FDP und auch die Fraktion der SPD gegen den Gesetzentwurf gestimmt -, keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte ergeben. Das, was die Kollegin Stief-Kreihe hier gerade zum Thema Legehennen gesagt hat, ist natürlich an den Haaren herbeigezogen.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Was hat der GBD gesagt?)
Wir haben sehr intensiv über die Legehennenhaltung debattiert. Das wollen wir jetzt nicht wiederholen. Ich sage hier sehr deutlich, dass das kein Argument für Verbandsklagen sein kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben diesen Gesetzentwurf rechtzeitig vor der Europawahl eingebracht. Sie haben sich noch einmal für Ihre Klientel ausgesprochen. Das ist von den Tierschutzverbänden entsprechend goutiert worden. Sie haben also in dieser Frage Ihren Punkt gemacht. Aber seien Sie sich sicher, dass wir als CDU und FDP diesen Gesetzentwurf so nicht mittragen. Wir werden ihn ablehnen.
Ganz herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU)
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Herr Deneke-Jöhrens für die CDU-Fraktion, bitte schön!
Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der Vorbereitung auf die heutige Debatte habe ich noch einmal die vorangegangenen Redebeiträge anhand der Protokolle durchgesehen. Ich muss Ihnen sagen: Auffällig war hier der gegenseitige Vorwurf, dass nichts Neues zum Thema Tierschutzverbandsklage beigetragen worden sei. Die Kollegen vor mir haben die Begründung geliefert. Wie sollte es auch? - Vor über zwei Jahren hat ein sehr gründliches Anhörungsverfahren unter Einbeziehung vieler Sachverständiger aus unterschiedlichsten Bereichen stattgefunden. Im Verfahren ist von allen Beteiligten eine Vielzahl verschiedener Argumente und Sichtweisen vorgetragen und abgewogen worden.
Herr Meyer, ich hatte Ihnen bei der Einbringung des Gesetzentwurfs zugesichert, dass wir uns mit neuen Argumenten mit der gebotenen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit auseinandersetzen werden. Wir haben das Neue gesucht, aber nicht gefunden. Auch im Agrarausschuss habe ich bisher kaum eine so leblos geführte Debatte erlebt. Herr Klein, ich will glauben, dass das vor zwei Jahren anders war. Hier müssen wir auch gegenüber den Tierschutzverbänden noch einmal ganz deutlich sagen, dass Sie in dieser Wahlperiode nur ein müdes Schaulaufen veranstaltet haben.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Sie werfen dem Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs rechtswidriges Verhalten in Sachen Tierschutz vor. Als Aufhänger nehmen Sie den Erlass zur Käfighaltung von Hühnern. Wir haben eine ganz andere Sicht. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Kleingruppenhaltung von Hühnern in Käfigen. Die von Niedersachsen vertretene Linie entspricht nicht den in den übrigen Bundesländern vorherrschenden Meinungen. Der Erlass wurde der Auffassung der anderen Bundesländer angepasst, um eine bundesweit einheitliche Rechtsauslegung zu erreichen - und nicht etwa, weil er rechtswidrig war.
(Zuruf von der SPD: Das war eine satte Klatsche!)
Im Umkehrschluss: Wenn es denn so wäre, dass er rechtswidrig war, dann dürfte Ihr Antrag gar nicht auf der Tagesordnung stehen; denn Sie berufen sich in Ihrem Antrag auf das Bundesland Bremen, das als erstes, aber auch als einziges Bundesland die Verbandsklage für Tierschutzvereine eingeführt hat. Bremen hat dieses Gesetz eingeführt, obwohl der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst festgestellt hat, dass dieser Beschluss gegen die Verfassung verstößt.
(Hört! Hört! bei der CDU)
In Ihrer Logik müssten Sie jetzt einräumen, dass das nicht geht. Wenn Sie logisch denken und die Argumente nicht so drehen würden, wie Sie sie brauchen, wäre es gar nicht zu diesem Gesetzentwurf gekommen. Ich frage mich, warum Sie aus den Reihen der Opposition unseren exzellent arbeitenden Minister so unsachlich angreifen und ihn unrichtigerweise als Tierquäler hinstellen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Heiner Ehlen ist ein hervorragender Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister. Ich weiß, er hat ein Herz für Tiere.
(Beifall bei der CDU)
Herr Limburg, Frau Stief-Kreihe, Sie wollen gar nicht, dass wir Ihnen zustimmen. Sie wollen Ihre Klientel bedienen und Gräben aufzeigen, die gar nicht vorhanden sind, CDU und FDP in eine Ecke drängen, in der sie nicht stehen. Der Gesetzentwurf geht weit an der niedersächsischen Realität vorbei. Wir sind beim Tierschutz hervorragend aufgestellt. Gerade wir als CDU, insbesondere in Person des damaligen Oppositionsführers und heutigen Ministerpräsidenten Christian Wulff, haben die Initiative zur Verankerung des Tierschutzes in der Niedersächsischen Verfassung ergriffen und uns noch aus der Opposition heraus, meine Damen und Herren, massiv für die Verankerung des Tierschutzes unter den Saatszielbestimmungen n dem von Herrn Limburg erwähnten Artikels 20 a des Grundgesetzes engagiert. Der Tierschutzbeirat ist bei allen Rechtssetzungsverfahren, aber auch in Fragen der Umsetzung des geltenden Rechts eingebunden. Die Tierschutzverbände sind seit Langem an der Erarbeitung von Haltungsempfehlungen und -leitlinien beteiligt. Im Bereich der Tierversuche sind die Tierschutzorganisationen in den beratenden Tierschutzkommissionen vertreten. Daneben hat jedermann die Möglichkeit, tierschutzrechtliche Sachverhalte anzuzeigen. Tiere sind in Niedersachsen im weltweiten, europaweiten oder bundesweiten Vergleich sehr gut geschützt. Wir brauchen kein weiteres Instrument, mit dem tierschutzrechtliche Maßnahmen gerichtlich geprüft werden.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
In der damaligen Anhörung sind die Befürchtungen deutlich geworden, dass sich die Einführung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage nachteilig auf die Forschung auswirken würde. Viele Tierschützer reagieren sehr emotional, wenn es z. B. um Tierversuche oder Massentierhaltung geht. Vom Totalverbot von Tierversuchen bis zur Ablehnung des Fleischverzehrs werden viele Positionen sehr grundsätzlich vertreten. Vor diesem Hintergrund wäre die Ansiedlung von Forschungsinstituten wie z. B. Boehringer durch die Möglichkeit der Tierschutzverbandsklage massiv gefährdet. Es wäre insgesamt eine negative Signalwirkung für den Forschungsstandort Niedersachsen zu erwarten. Wir müssten mit einer Klageflut rechnen, auch wenn Sie das immer wieder bestreiten. Insgesamt wäre mit einem Anstieg der Bürokratie zu rechnen. Genau das wollen wir nicht, meine Damen und Herren. Ebenso würden wir unsere Tierhaltungsbetriebe und damit die gesamte Ernährungswirtschaft unnötig belasten. Wir brauchen in Niedersachsen keine neuen Vorschriften und Auflagen, die über die der Nachbarländer hinausgehen. Das alles wollen wir nicht.
(Zuruf von Karin Stief-Kreihe [SPD])
Sie haben mit Ihrem Gesetzentwurf ein seit zwei Jahren totes Pferd geritten. Zum Glück verstößt das in diesem übertragenen Sinn nicht gegen das Tierschutzgesetz, Frau Stief-Kreihe. Für Ihren Gesetzentwurf sehen wir keine Veranlassung. Auch ein Erkenntnisgewinn wurde uns nicht zuteil.
(Zuruf von der CDU: Genau! - Gegenruf von der SPD: Das liegt an Ihnen!)
Daher lehnen wir Ihren Entwurf ab, und ich glaube, wenn Sie ihn in zwei Jahren wieder einbringen, werden wir ihn noch einmal ablehnen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Sie haben eine Redezeit von eineinhalb Minuten, Herr Meyer.
Christian Meyer (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Deneke-Jöhrens, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil Ihre Äußerungen zeigen, dass Sie sich mit der Thematik nicht auseinandergesetzt haben.
(Zurufe von der CDU)
Sie haben gesagt, dass an dem Ehlen-Erlass zu den Käfigbatterien, nach dem in Niedersachsen sozusagen 12 % mehr Hühner in die Käfige gequetscht würden, keine Zweifel bestehen. Ich empfehle Ihnen, noch einmal das Gutachten unseres Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu lesen. Er hat nicht gesagt, es bestehen Zweifel. Er hat vielmehr auf mehreren Seiten mit sehr vielen Argumenten, von denen jedes einzelne ausreichen würde, die Rechtswidrigkeit zu belegen, gesagt, dieser Erlass ist klar und eindeutig rechtswidrig und rechtsunwirksam. Das steht so darin, und das sollte man zur Kenntnis nehmen. Ebenso hat Ihre Bundesregierung, der CSU-Staatssekretär im Agrarministerium, auf die parlamentarischen Anfragen im Bundestag sinngemäß geantwortet: Das, was Niedersachsen macht, ist illegal und rechtswidrig. - Das kann man nachlesen, das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Ich habe von Ihnen bis heute keine ernsthafte Auseinandersetzung mit diesen Stellungnahmen gehört. Sie bleiben im Nebulösen, und Sie schaffen damit in diesem Bereich einen rechtsfreien Raum. Sie lassen es nämlich nicht zu, dass Ihr Handeln von Gerichten überprüft wird. Das enttäuscht mich, weil Sie sonst immer gegen rechtsfreie Räume sind. Wenn Sie sagen, viele Tierversuche oder das Projekt von Boehringer dürfte nicht stattfinden, dann möchte ich Sie fragen: Gehen Sie davon aus, dass das, was dort passiert, gegen das Tierschutzgesetz ist? - Ich hielte es für eine unverfrorene Haltung, wenn man sagt, wir lassen es nicht durch gesetzlich geregelte Verfahren überprüfen, weil wir uns nicht sicher sind, ob es rechtsstaatlich zulässig ist. Gesetze müssen eingehalten werden. Wir haben an dieser Stelle eindeutig eine Rechtslücke zulasten des Tierschutzes. Deshalb muss das geändert werden.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Herr Deneke-Jöhrens möchte antworten. Bitte schön, Sie haben eine Redezeit von eineinhalb Minuten.
Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU):
Herr Meyer, ich habe es Ihnen dreimal erklärt.
(Zuruf von der CDU: Das hilft nichts!)
Jetzt versuche ich es das vierte Mal. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Kleingruppenhaltung von Hühnern in Käfigen.
(Zuruf von Christian Meyer [GRÜNE])
- Jetzt bin ich dran. Sie waren eben dran. - Der GBD hat eine andere Auffassung geäußert als die Vertreter des Ministeriums. Nachdem sich die übrigen Bundesländer der anderen Auffassung angeschlossen haben,
(Lachen bei den GRÜNEN)
haben wir uns der bundesweit einheitlichen Rechtslegung angepasst.
(Zuruf von den GRÜNEN: So war es nicht!)
Das ist unsere Sicht der Dinge. Wenn wir jetzt dabei sind - ich versuche ein bisschen, Ihnen das Denken beizubringen -,
(Rolf Meyer [SPD]: Bloß nicht!)
dass wir die Aussage des GBD als absolut und immer gültig nehmen, dann müssen Sie anerkennen, dass der GBD in Bremen gesagt hat, diese Gesetzgebung ist rechtswidrig. Das ist ein anderes Thema, natürlich.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Dann können Sie gegen das Gesetz klagen!)
Aber das ist der gleiche Gedankenweg. - Das Argument haben Sie im Ausschuss schon genannt. Erst einmal bin ich da nicht. Dort hat der GBD erklärt, das ist verfassungswidrig. Das akzeptieren Sie nicht. Dann müsste nach Ihrer Logik das Ganze hier überflüssig sein.
Schönen Dank.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Herr Minister Ehlen hat zu diesem Tagesordnungspunkt das Wort. Bitte schön!
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in dem Gesetzentwurf der Grünen fast den gleichen Wortlaut, wie wir ihn schon vor zwei Jahren hatten. Ich habe damals ganz klar gesagt, was ich davon halte. Das sage ich heute noch einmal: Ich halte davon gar nichts.
(Beifall bei der CDU)
Meine Damen und Herren, es erstaunt doch, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, aus der Anhörung keine Lehren gezogen haben. Warum wollen Sie eigentlich nicht registrieren, dass wir in Niedersachsen besondere Vorgaben haben, um den Tierschutz zu gewährleisten und ihm besonders Rechnung zu tragen. Ich meine schon, dass bei uns die Tierschutzverbände sehr viel besser eingebunden sind als in den meisten anderen Bundesländern.
(Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Zum einen nenne ich die Einrichtung des niedersächsischen Tierschutzdienstes. Zum anderen erwähne ich die enge Abstimmung mit dem Tierschutzbeirat des Landes Niedersachsen sowie die Beteiligung von Verbänden bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften, bei der Erarbeitung von Haltungsempfehlungen und -leitlinien, bei der Vergabe von Forschungsaufträgen zu Tierschutzthemen und auch bei der Prüfung der Unerlässlichkeit von Tierversuchen.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus bestand in der Vergangenheit und besteht auch heute noch die Möglichkeit, im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren auch in diesem Bereich die rechtlichen Aspekte zu hinterfragen, die wir in unserem Tun zu verantworten haben. Meine Damen und Herren, ich weise in diesem Zusammenhang - - -
(Unruhe)
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Herr Minister, ich möchte Sie unterbrechen. - Vor allem möchte ich Ihre eigene Fraktion bitten, etwas mehr Aufmerksamkeit an den Tag zu legen. - Bitte schön!
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung:
Danke schön. - In diesem Zusammenhang weise ich ferner darauf hin, dass im Rechtsverfahren z. B. die Ausführungshinweise des ML Gegenstand richterlicher Überprüfungen gewesen sind. Das betrifft zum einen die Empfehlung des ML zur Freilandhaltung von Pferden, zum anderen die Empfehlung für saisonale oder ganzjährige Weidehaltung von Rindern und ganz aktuell auch den Erlass zur geschäftsmäßigen entgeltlichen Personenbeförderung mit Kutschen. In all diesen Fällen wurden unsere Erlasse durch die Gerichte aber bestätigt. Ich weise hier darauf hin, dass wir, wenn wir die Verbandsklage zulassen, einer großen Prozessflut entgegensehen. Liebe Kollegin Frau Stief-Kreihe, Sie haben vorhin verzweifelt versucht, Ihre veränderte Haltung zu begründen. Sie waren ganz schön durcheinander und sind auch ins Rotieren gekommen, als Sie meinen Vorgänger Uwe Bartels als Vater des Tierschutz-TÜV darstellen wollten. Er war aber schon gar nicht mehr Landwirtschaftsminister, als das in Gang gebracht worden war. Er war im Jahr 2003, als wir das erste Mal die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Legehennen beraten haben, zwar noch hier im Landtag, aber er war kein Minister mehr. Deshalb müssen Sie ein bisschen aufpassen. Vielleicht sollten Sie lieber die jungen Leute Ihrer Fraktion reden lassen. Die können sich noch besser erinnern.
(Beifall bei der CDU)
Meine Damen und Herren, der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf abgelehnt. Ich möchte Ihnen allen empfehlen, das Gleiche zu tun.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsident Hans-Werner Schwarz:
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht mehr vor. Wir sind damit am Ende der Beratungen angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Gesetzentwurf der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/906 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. -
Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des
Ausschusses ist gefolgt worden.