

Zur Einbringung hat sich Herr Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte, Herr Meyer!
Christian Meyer (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
„Tiere werden als Lebewesen geachtet und geschützt.“ So heißt es in Artikel 6 b unserer Niedersächsischen Verfassung. In der Realität hat der Tierschutz bei dieser Landesregierung jedoch einen äußerst niedrigen Stellenwert. Ministerpräsident Wulff mag noch so oft Seehunde oder Pferde knuddeln - er hat bei diesem Punkt auch gerade den Saal verlassen -: In der Praxis wird der Tierschutz oft ignoriert.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Ein Beispiel: Da kommen der Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages, die Bundesregierung sowie alle Bundesländer zu dem eindeutigen Schluss, der von Minister Ehlen herausgegebene Erlass - 12 % mehr Legehennen in den viel zu engen Käfigbatterien - sei eindeutig rechtswidrig. Die Regierung interessiert das aber nicht. Vielmehr lässt sie in Absprache mit den Hühnerbaronen ihren Erlass über acht Monate in Kraft, damit Hunderte von Ställen im ganzen Land mit Millionen gequälter Hühner genehmigt werden. Diese sollen auf dieser falschen Genehmigungsgrundlage jetzt auch noch Bestandsschutz genießen. Das ist überaus unverfroren und tritt den Tierschutz, der in Niedersachsen Verfassungsrang hat, mit Füßen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Niedersachsen ist das Land der Hühnerquäler und hebelt die bundesweiten Vorgaben des Tierschutzes willfährig aus.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
„Nicht nur Tierschützer, sondern jeder, der darauf Wert legt, in einem Rechtsstaat zu leben, sollte protestieren.“ Das sagt dazu etwa die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Tierquälerei, insbesondere massenhafte, ist eben kein Kavaliersdelikt, Herr Minister Ehlen. Für die Hühner in den engen Käfigen spielt es schon eine Rolle, wie viel Platz sie haben, ob sie die Flügel bewegen können oder sich umdrehen können. Wenn selbst der Verband der Hühnerhalter zugibt, zum Stichtag 1. Januar 2009 erst 50 bis 70 % der Ställe auf die neue Haltungsform umgerüstet zu haben, frage ich mich, wann die Landesregierung endlich gültiges Recht umsetzen will. Abwarten und Eierlegen kann doch nicht die Devise bei diesen massenhaften Rechtsverstößen sein.
(Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)
Eines ist klar: Tiere haben keinen Rechtsschutz und können gegen die Missstände selbstverständlich nicht klagen. Folglich müssen das andere für sie tun. Im Bereich des Naturschutzes haben wir erfolgreich ein Verbandsklagerecht für anerkannte Umweltverbände geschaffen, damit diese stellvertretend für die Natur klagen können. Bei Massentierhaltung oder Tierversuchen fehlt ein solches Rechtsmittel. Daher können Rechtsverstöße von Kommunen oder der Landesregierung nicht gerichtlich überprüft werden. Das steht im Widerspruch zu den Werten unserer Verfassung und einer Gesellschaft, in der sich eine überwältigende Mehrheit der Wählerinnen und Wähler für mehr Tierschutz ausspricht. Dem bestehenden Ungleichgewicht zulasten der Tiere wollen wir durch ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände abhelfen. So kann Tierquälerei wirksam ein Riegel vorgeschoben werden und Missbrauch behördlicher Stellen überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Damit tragen wir auch dem wachsenden Tierschutzbewusstsein Rechnung. Ein Verbandsklagerecht ist daher überfällig. Die vorgeschlagenen Formulierungen bieten auch die Gewähr, dass es nicht zu einer Klageflut kommen kann. Tierschutzverbände müssen mindestens drei Jahre in Niedersachsen bestehen und die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten. Als erstes Bundesland hat das rot-grüne Bremen 2007 ein solches Klagerecht mit gutem Erfolg eingeführt. Niedersachsen sollte ebenfalls für mehr Fairness im Tierschutz eintreten und nicht ständig nach Möglichkeiten suchen, geltendes Bundesrecht zulasten der Tiere zu umgehen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass Tierschutz nicht nur auf dem Papier steht, sondern einklagbare Praxis wird. Noch zu oft werden Tiere aus ökonomischen oder anderen Gründen gequält, nicht artgerecht gehalten, willkürlich getötet oder verstümmelt. Wir wollen den von uns gemeinsam beschlossenen Auftrag in der Landesverfassung zum Tierschutz endlich Wirklichkeit werden lassen. Was im Umweltschutz Realität ist, muss auch für den Tierschutz gelten. Es ist unerträglich, dass uns die Landtagsjuristen etwa beim Legehennenerlass sagen, dieser Erlass sei eindeutig rechtswidrig, aber niemand könne dagegen klagen. Das ist ein unerträglicher Zustand für einen funktionierenden Rechtsstaat mit dem Grundsatz der gerichtlichen Überprüfbarkeit behördlicher Entscheidungen.
(Clemens Große Macke [CDU]: Das hat mit Tierschutz aber nichts zu tun!)
Momentan ist es nämlich so, dass dann, wenn von einem Landkreis eine Genehmigung zulasten des Tierschutzes erlassen wird, niemand dagegen klagen kann. Wird eine Regelung zugunsten des Tierhalters getroffen, wenn man also mehr Hühner in einer Käfighaltung zulässt - - -
(Clemens Große Macke [CDU]: Käfighaltung ist sowieso nicht mehr zugelassen!)
- Käfighaltung ist weiterhin vorhanden. Die Eier aus Käfighaltung werden mit der „3“ gekennzeichnet. Wir begrüßen es sehr, dass viele Supermarktketten dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher gefolgt sind, Eier mit der „3“ aus ihrem Sortiment zu nehmen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Auch die Fraktionen von CDU und FDP sollten endlich lernen, dass die Käfighaltung eine falsche, nicht artgerechte Haltungsform ist. Die Käfighaltung muss weg.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Mit dem Verbandsklagerecht wollen wir die von vielen Juristen festgestellte Rechtslücke endlich schließen. Dass wir damit einem gesellschaftlich verbreiteten Anliegen Rechnung tragen, zeigen uns viele zustimmende Schreiben aus der Bevölkerung. Gerade heute sind wieder viele eingetroffen. Wir Grüne sind hier wieder einmal Vorreiter beim Tierschutz. Ich freue mich, dass auch die Kolleginne und Kollegen von der SPD und der LINKEN vor dem Hintergrund der Debatte über den rechtswidrigen Ehlen-Erlass sich einem maßvollen Verbandsklagerecht, wie es Bremen eingeführt hat, nicht verschließen werden. Ein solches Recht würde einen großen Fortschritt für den Tierschutz in der Praxis in Niedersachsen darstellen.
Danke.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Meine Damen und Herren, nächster Redner ist Herr Schminke von der SPD-Fraktion.
Ronald Schminke (SPD):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Das Thema Tierschutz beraten wir heute, wie auch Herr Meyer schon festgestellt hat, aus aktuellem Anlass; denn das monatelange leidige Gezerre um die Legehennenverordnung durch Sie, Herr Minister Ehlen, ist der eigentliche Auslöser für den vorliegenden Gesetzentwurf. Sie sind unbeirrt und mit schlechtem Beispiel vorangegangen, Herr Minister. Sie haben Ihrem ehemaligen Staatssekretär, Herrn Lindemann, kein Ohr geschenkt, und auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst haben Sie keine Aufmerksamkeit gegeben. Die haben Ihnen nämlich aufgezeigt, wohin die Reise gehen muss. Erst der kontinuierliche Druck der Opposition und der Tierschutzorganisationen hat Sie mürbe gemacht. Wir haben Sie mit dem Thema gejagt, Herr Minister!
(Ja! bei der SPD - Widerspruch bei der CDU)
- Ja, wir haben Sie gejagt. Aber selbstverständlich!
(Beifall bei der SPD)
Erst dann haben Sie, meine Damen und Herren, klein beigegeben und den Legehennen einen Nestplatz zugestanden, wie ihn das Gesetz verlangt.
(Marianne König [LINKE]: Nur zum Teil!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unklar war uns zunächst, warum Herr Ehlen so lange
bockig, unbelehrbar und stur gewesen ist.
(Clemens Große Macke [CDU]: Bockig war er nicht!)
Wir sind zwar keine Propheten, aber uns drängt sich der Verdacht auf, Herr Ehlen, dass dies der Versuch war, einen Wettbewerbsvorteil für eine niedersächsische Lobbyklientel auf Kosten des Tierschutzes herauszuholen. Das wäre nicht in Ordnung, Herr Ehlen. Das müssen wir Ihnen ganz deutlich sagen.
(Beifall bei der SPD)
Wie sieht es mit dem Bestandsschutz aus? Warum gilt er für die bereits beantragten Ställe, Herr Ehlen? - Diese Fragen müssen Sie noch beantworten. Was bezwecken Sie mit solchen Zugeständnissen, wenn nicht die Vorteile, die ich soeben geschildert habe? - Ein Schelm also, wer Böses dabei denkt. Wir sind nun einmal so, dass wir Böses dabei denken. Etwas anderes können Sie von uns nicht erwarten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Umgang mit dem Tierschutz ist gleichsam ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Darum haben wir den Tierschutz in Artikel 20 a des Grundgesetzes als Rechtsgut mit Verfassungsrang verankert. Alles in Ordnung, könnte man eigentlich meinen. Aber der Schein trügt gewaltig; denn das Recht allein besagt noch gar nichts, weil die Tiere ihr Recht schließlich nicht selbst einklagen können. Bis heute ist es den Tierschutzorganisationen in Niedersachsen nicht möglich, sozusagen als Anwalt der Tiere - dafür sind sie ja eigentlich da - deren Schutz vor den Gerichten in Form einer Verbandsklage einzuklagen. Genau deshalb und weil es Leute wie unseren Minister Ehlen gibt, müssen wir diesen Zustand jetzt schnellstens ändern, meine Damen und Herren. Deshalb unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
(Beifall bei der SPD)
Während den Tiernutzern gegen behördliche Bescheide oder staatliche Entscheidungen der Instanzenweg vollständig offensteht, ist der Rechtsweg für die Tierschutzverbände bisher ausgeschlossen. Das ist eine rechtsstaatliche Schieflage, die wir dringend und schnellstens begradigen müssen. Eine Verbandsklage kann in den einzelnen Bundesländern und auf Bundesebene geschaffen werden. Zentrales Gesetzgebungsorgan ist nach Artikel 77 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundestag. Der Bundesgesetzgeber hat von seiner Gesetzgebungskompetenz bisher aber keinen Gebrauch gemacht. Darum sind wir gut beraten, diese Regelungslücke auf Länderebene zu schließen. Im Bundesrat sind im Jahr 2004 übrigens auch die Bemühungen des Landes Schleswig-Holstein mit der Begründung enormer Belastungen für den Pharma- und Forschungsstandort Deutschland gescheitert. Solche Begründungen sind in der Tat aussagekräftig, und die intensive Lobbyarbeit großer Pharmakonzerne spiegelt sich in solchen Begründungen wider. Ein Armutszeugnis - das sage ich hier ganz laut und deutlich - für den Tierschutz. Auch deshalb wird es Zeit, jetzt auf Länderebene das Klagerecht schnell auf den Weg zu bringen, um die Schwächsten der Schwachen, nämlich die Tiere, zu schützen.
(Beifall bei der SPD)
Meine Damen und Herren, die tierschutzrechtliche Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht, sondern stärkt einzig und allein die Verbände darin, bereits geltende Tierschutzrechte durchzusetzen. Im Naturschutzrecht - Herr Meyer hat schon darauf hingewiesen -, im Behindertenrecht, im Wettbewerbsrecht und im Verbraucherschutzrecht - das ist ja auch für Sie immer so wichtig - und übrigens auch in anderen europäischen Ländern hat sich die Verbandsklage als wirksames Instrument sehr gut bewährt. Weil der Tierschutz, wie wir sehen, bei der Landesregierung nicht in den besten Händen ist und weil Herr Ehlen die Notwendigkeit gesetzlicher Regeln immer nach eigenem Gutdünken auslegt und dabei auch noch Taschenspielertricks zugunsten der Eierbarone anwendet, brauchen wir jetzt ein Verbandsklagerecht mit einem Signal der Vernunft.
(Widerspruch bei der CDU)
Meine Damen und Herren, wir sind bereit, uns anzuhören, was Sie dazu zu sagen haben. Wir reden hier über Tierschutz, sind aber nicht im Zoo. Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu; dann sind wir eine Ecke weiter.
(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)
Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Meine Damen und Herren, als Nächstes hören wir den Standpunkt der FDP-Fraktion. Herr Oetjen, Sie haben das Wort.
Jan-Christoph Oetjen (FDP):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
In Niedersachsen pflegt die Landesregierung einen guten Dialog mit den Tierschutzvereinen und den Tierschutzverbänden. Im Tierschutzbeirat, in dem die wesentlichen Tierschutzorganisationen vertreten sind, werden aktuelle Probleme bei der Umsetzung des Tierschutzrechts diskutiert. Er wird auch bei der Setzung neuer Normen und bei der Weiterentwicklung des Tierschutzrechts gehört und eingebunden. Ich stelle fest, dass sich diese vertrauensvolle Zusammenarbeit in vielen, vielen Jahren bewährt hat und auch gut ist, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP)
Ich glaube, dass der Tierschutz bei den Veterinärbehörden des Landes und der Kommunen in den allerbesten Händen ist. Dort machen hoch qualifizierte Mitarbeiter eine ausgezeichnete Arbeit. Ihr vorliegender Gesetzentwurf muss wie Hohn in den Ohren derer klingen, die sich in Niedersachsen um den Tierschutz bemühen.
(Beifall bei der FDP)
Ich glaube, dass wir mit einem Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände nur eines erreichen würden, nämlich mehr Arbeit bei unseren Behörden sowie unnötige Bürokratie und Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren, jedoch kein Mehr an Tierschutz. Das wollen wir nicht, meine Damen und Herren. Schon vor zwei Jahren haben wir in diesem Hause sehr ausführlich über einen Gesetzentwurf der Grünen diskutiert. Ich erinnere daran, dass wir im Agrarausschuss im Februar vor zwei Jahren eine öffentliche Anhörung durchgeführt haben, an der 16 Vereinigungen und Verbände teilgenommen haben. Ich wiederhole: 16 Vereinigungen und Verbände im Agrarausschuss des Niedersächsischen Landtags. Damit haben wir damals allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben, ihre Vorstellungen einzubringen. In dieser Anhörung ist allerdings nicht viel Neues berichtet worden. Auch in der letzten Zeit, sehr geehrter Herr Kollege, hat sich nicht viel Neues ergeben. Sie haben hier viel über Legehennenhaltung gesprochen, zum Gesetzentwurf allerdings nur sehr wenig gesagt. Auch darauf möchte ich hier einmal ganz deutlich hingewiesen haben.
(Clemens Große Macke [CDU]: Es steckt auch wenig Substanz darin!)
Wir haben also eine Reihe von Tierschutzverbänden angehört. Diese Tierschutzverbände haben natürlich pro domo gesprochen. Das heißt, sie haben sich dafür ausgesprochen, dass sie selbst ein Verbandsklagerecht bekommen. Das hatten wir so erwartet, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sehr engagierte sachliche Vertreter des Tierschutzes. Alles in Ordnung. Auf der anderen Seite haben wir natürlich auch Vertreter der forschenden Institutionen angehört, die Sorge um ihre Forschungsarbeit hatten und das Verbandsklagerecht abgelehnt haben. Auch das war eine Position, die man so erwarten konnte. Drittens waren als neutrale Seite - ich nenne das einmal so - die Tierärztliche Hochschule, die Tierärztekammer und die kommunalen Spitzenverbände zur Anhörung geladen. Und auch diese neutrale Seite hat das Verbandsklagerecht aus Sorge um zusätzliche Bürokratie und mit dem Hinweis auf die ohnehin schon hohen Tierschutzstandards abgelehnt.
(Clemens Große Macke [CDU]: Gut begründet!)
Aus meiner Sicht gibt es in der Tierschutzpraxis in Niedersachsen kein Defizit. Die Vertreter der Tierschutzverbände konnten meiner Ansicht nach damals auch nicht schlüssig darstellen, dass es ein solches Defizit gibt. Auch die Befürchtungen, dass es zu einem bürokratischen Mehraufwand und zu Verzögerungen von Genehmigungen kommen könnte, konnten durch die Anhörung nicht entkräftet werden. Im Gegenteil: Trotz der Beteuerung der Vertreter einiger Tierschutzverbände, das Verbandsklagerecht nicht überstrapazieren und eher selten davon Gebrauch machen zu wollen, erweckten die Vertreter anderer Verbände eher den Eindruck - ich sage es ganz vorsichtig -, dass sie nur darauf warteten, der medizinischen Forschung und der Landwirtschaft Knüppel zwischen die Beine werfen zu können und ihnen das Leben schwer zu machen. Gerade deswegen können wir diesen Weg nicht gehen.
(Beifall bei der FDP)
Trotz aller Bemühungen, die auch wir als FDP-Fraktion für den Tierschutz an den Tag legen, und trotz aller Konflikte, die sich natürlich ergeben, wenn es um die Haltung von Tieren oder um die medizinische Forschung geht, kann ich für die FDP-Fraktion nur sagen, dass wir das, was Sie hier vorgelegt haben und was fast 1 : 1 dem entspricht, was Sie vor zwei Jahren vorgelegt haben, sehr kritisch betrachten und auch kritisch beraten werden. Ich kann mir heute kaum vorstellen, dass wir da zu einer gemeinsamen Position kommen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU)
Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Nächste Rednerin ist Frau König von der Fraktion DIE LINKE.
Marianne König (LINKE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Zu den grundlegenden Forderungen, die einen nachhaltigen Tierschutz ermöglichen können, gehört das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände.
(Beifall bei der LINKEN)
Dagegen sträubt sich auf Bundesebene die Regierungskoalition, weil Klagen gegen Tierschutzverstöße als legitimes Rechtsinstrument wirtschaftliche und Forschungsinteressen gefährden könnten. Den Tierschutz als Staatsziel gibt es derzeit nur auf dem Papier, und er wird nur dürftig umgesetzt.
(Beifall bei der LINKEN)
Da Tiere kein Klagerecht haben und Tierhalter nicht immer die Schutzinteressen der Tiere wahrnehmen, stellt die Verbandsklage eine wirksame Möglichkeit dar, um auf diesem Gebiet für Gerechtigkeit zu sorgen.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir sind also nicht mit dem zufrieden, was der Gesetzgeber auf Bundesebene geregelt hat. Der Gesetzentwurf der Grünen zeigt ebenso wie die Diskussion um die Legehennen: In Niedersachsen besteht Grund zum Handeln, und zwar sofort.
(Beifall bei der LINKEN)
In der Tat ist die Möglichkeit einer Feststellungsklage ein gangbarer Weg, den der Gesetzentwurf der Grünen aufzeigt. Das Verbandsklagerecht, das die Tierschutzorganisationen in die Lage versetzt, Verwaltungsentscheidungen überprüfen zu lassen, hat großen Charme. Die Verwaltung ist bekanntermaßen an Recht und Gesetz gebunden.
(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: So ist es!)
Die Entscheidung eines Gerichts über eine Feststellungsklage wird damit zur Richtschnur für die Verwaltungspraxis. Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Fortschritt. Aus diesem Grunde ist das Pilotprojekt, das in der Bremer Bürgerschaft beschlossen worden ist, zu begrüßen. Wir werden auch dem Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen zustimmen. Am Schluss möchte ich noch eines betonen: Es freut mich ganz besonders, dass die SPD im Land Niedersachsen dem Gesetzentwurf zustimmt. Auf Bundesebene ist Handeln erforderlich.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN)
Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion hat nun Herr Deneke-Jöhrens das Wort. Bitte!
Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Schminke, ich muss sagen: Die SPD als Ministerjäger, das geht über meine Vorstellungskraft hinaus. Das traue ich Ihnen nicht zu.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Ursula Körtner [CDU]: Wir auch nicht!)
Aber ich muss zugeben, die Grünen machen es recht geschickt. Sie wählen ein emotional besetztes Thema, werfen mit ein paar zerfetzten Tierkörpern um sich, malen schreckliche Bilder an die Wand, verfälschen den einen und auch den anderen Sachverhalt, und sie stellen den kalten Kaffee von 2006 aufgewärmt auf den Tisch.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Clemens Große Macke [CDU]: Genau so ist es!)
Dies vorausgeschickt, komme ich auf Ihren Gesetzentwurf zu sprechen. Wir werden diesen, obwohl er nahezu identisch mit Ihrem Gesetzentwurf von 2006 ist, mit der gebotenen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit beraten. Herr Meyer, Sie schreiben in der Begründung, als erstes Bundesland habe Bremen mit den Stimmen von SPD und Grünen im September 2007 das Klagerecht für den Tierschutz eingeführt. Sie haben vergessen zu erwähnen, dass Bremen das einzige Bundesland ist, das dieses Verbandsklagerecht eingeführt hat. Im Bund und in Niedersachsen sind die Grünen im Mai 2006 und in Sachsen im November 2008 mit einem solchen Gesetzentwurf gescheitert. Auch das gehört zur Wahrheit, die gesagt werden muss.
(Ursula Körtner [CDU]: Das lassen Sie einfach weg!)
In Bremen hat der von Ihnen in anderen Fragen zur höchstrichterlichen Instanz erhobene Gesetzgebungs- nd Beratungsdienst, der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft Bremen, den Gesetzentwurf zur Einführung einer Verbandsklage auf Landesebene als verfassungswidrig ezeichnet. Sie blenden die grundsätzlichen juristischen Bedenken gegen die Verbandsklage aus. Unser Rechtssystem setzt nun einmal voraus, dass ein Kläger in seinen Rechten betroffen sein muss, m ein Klagerecht zu erhalten.
(Christian Meyer [GRÜNE]: Wie ist es bei den Umweltverbänden?)
Das Verbandsklagerecht im Natur- und das im Verbraucherschutzrecht müssen aus Sicht der CDU usnahmen bleiben, Herr Meyer.
(Beifall bei der CDU)
Sie führen in der Begründung zu dem Gesetzentwurf weiterhin aus, dass die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes durch das rechtswidrige Handeln der obersten niedersächsischen Tierschutzbehörde überdeutlich geworden ist. Sie werfen dem Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz nd Landesentwicklung zum wiederholten Male rechtswidriges Verhalten in Sachen Tierschutz vor.
Zuruf von Ralf Briese [GRÜNE])
Wir weisen diese Behauptung entschieden zurück. Sie haben ja gehört, was der parlamentarische Beratungsdienst in Bremen gesagt hat: verfassungswidrig. Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Kleingruppenhaltung von Hühnern. Die von Niedersachsen vertretene Linie entspricht nicht den in den übrigen Bundesländern vorherrschenden Meinungen. Der Erlass wurde der Auffassung der anderen Bundesländer angepasst, um eine bundesweit einheitliche Rechtsauslegung zu erreichen, und nicht etwa, weil er rechtswidrig war.
(Beifall bei der CDU - Clemens Große Macke [CDU]: Genau!)
Das Ministerium hat seine Arbeit wie bei anderen Verfahren gemacht, nicht mehr und nicht weniger.
(Zuruf von den GRÜNEN: Das war genau meine Frage, das mal zu prüfen! - Weiterer Zuruf von den GRÜNEN)
- Ich freue mich über die vielen Zwischenrufe. Das muss hier ja doch einmal passen. Weiterhin tun Sie fast so, als würden wir ohne Tierschutzverbandsklage bezüglich des Tierschutzes im rechtsfreien Raum leben. Meine Damen und Herren, das ist ganz gewiss nicht so. Wir sind in Niedersachsen, in der Bundesrepublik Deutschland, mitten in Europa. Wie fast alles andere auch, ist der Tierschutz in Niedersachsen hervorragend aufgestellt und bei unserem Landwirtschaftsminister in besten Händen.
(Beifall bei der CDU)
Die seriös arbeitenden Tierschutzvereine und -verbände, deren Arbeit die CDU ausdrücklich unterstützt und schätzt, wissen das auch. Seinerzeit hat die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag die Initiative für die Verankerung des Tierschutzes in der Niedersächsischen Verfassung ergriffen. Der damalige Oppositionsführer und heutige Ministerpräsident Christian Wulff hat sich ganz massiv für die Aufnahme des Tierschutzes in die Staatszielbestimmung des Artikels 20 a des Grundgesetzes engagiert.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Richtig!)
Niedersächsischer Tierschutz fängt ganz unten in den Kommunen an. In den Veterinärbehörden überwachen hervorragend ausgebildete Fachleute die Einhaltung von Vorschriften. Unsere Veterinäre überprüfen nicht nur Tierversuche, sondern auch jegliche Tierhaltung und Tierschlachtung sowie Tiertransporte. In diese tägliche Arbeit der Veterinärbehörden sind die Tierschutzverbände mit einbezogen. Die Verbände beteiligen sich daran über verschiedene Gremien auf Landesebene - ich nenne: Tierschutzkommission, Tierschutzbeirat, Tierschutzdienst -, über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und über die europäische Lebensmittelbehörde, die sich ebenfalls in einer Kommission umfassend mit Fragen des Tierschutzes und der Tiergesundheit befasst. Sie sehen also: Wir haben eine Vielzahl von Gremien, in die sich die Verbände einbringen und in denen sie zudem die Möglichkeit haben, ganz konkret am Vollzug mitzuwirken. Dieses Instrumentarium, das es in dieser Form in keinem anderen Land der Welt gibt, reicht nach unserer Überzeugung aus. Sie machen den Menschen mit der Verbandsklage etwas vor. Sie wecken Erwartungen, die letztlich nicht erfüllt werden können. Lediglich die Bürokratie würde aufgebläht. Ferner würden die Gerichte stärker belastet; sie haben ohnehin genug zu tun. Wir würden ihnen nur überflüssige Arbeit aufbürden. Meine Damen und Herren, stellen Sie sich einmal eine Tierschutzverbandsklage gegen die Ansiedlung von Boehringer in Hannover vor mit einem Stopp oder einer nur zeitlichen Behinderung als Folge! Allein die Möglichkeit einer solchen Verzögerung wäre ein Ausschlusskriterium für viele Investoren und ein echter Nachteil für die Ansiedlung von Forschung und Entwicklung in Niedersachsen. Ein solcher Standortnachteil gegenüber anderen Ländern ist nicht zu rechtfertigen. Gleiches gilt für die Tierhaltungsbetriebe. (Beifall bei der CDU und bei der FDP) Wir brauchen aus unserer Sicht nicht mehr Bürokratie und nicht mehr Gesetze. Das haben sich CDU und FDP auf die Fahnen geschrieben, und das wollen wir auch umsetzen. Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. - Das ist ein klassisches Zitat von Charles de Montesquieu, dem Begründer der politischen Staatswissenschaften.
(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Sehr richtig!)
Und er hatte recht! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Sehr gut!)
Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich Herr Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet. Bitte, Herr Meyer!
Christian Meyer (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Deneke-Jöhrens, ich hatte den festen Eindruck, dass das Ihre recycelte Rede vom letzten Mal war, obwohl sich die Realität seitdem bekanntlich erheblich geändert hat. Sie behaupten weiterhin, dass der Legehennenerlass rechtmäßig war. Ich frage mich, worauf Sie Ihre Annahme stützen. Der Parlamentsdienst hat nicht gesagt, dass es Zweifel gebe, sondern er hat gesagt, dass das eindeutig rechtswidrig sei, und hat seine Auffassung auf sechs Seiten mit einer Vielzahl von Argumenten begründet, von denen schon jedes Einzelne ausgereicht hätte. Wieso scheuen Sie die Möglichkeit, so etwas durch Klagen zu überprüfen?
(Beifall bei den GRÜNEN)
Es geht hier nicht um neue Tierschutzgesetze, sondern darum, dass das bestehende Tierschutzrecht, das wir hier verabschiedet haben, umgesetzt und gehalten werden kann.
(Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Dazu brauchen wir keine Tierschutzverbandsklage!)
Sie behaupten, dass eine große Klagewelle drohe. Schauen Sie sich die Praxis in Bremen an! Dort ist das Verwaltungsgericht nicht überlastet worden, nachdem dieses Instrument von Rot-Grün eingeführt worden ist. In Bezug auf die Umweltverbände verhält es sich übrigens ähnlich. Ausweislich eines Artikels in der Zeitschrift Natur und Recht über eine Studie zur Verbandsklage bei Umweltverbänden handelt es sich um 90 Verfahren in drei Jahren. 0,015 % der Verwaltungsgerichtsprozesse werden dadurch geführt. Ich sage noch einmal: Es geht darum, dann, wenn Rechtsverstöße stattfinden, diese sanktionieren zu können. Um nichts anderes geht es. Es geht um die Einhaltung von Tierschutz
(Clemens Große Macke [CDU]: Das geht doch jetzt schon!)
und nicht nur darum, den Wortlaut von Reden in die Verfassung zu schreiben, mit dem Ergebnis, dass in der Praxis die Legehennen in Niedersachsen weiterhin zu wenig Platz haben.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LINKEN - Karl-Heinrich Langspecht [CDU]: Quatsch!)
Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Meine Damen und Herren, ein Wunsch auf Erwiderung besteht nicht. Als nächster Redner hat Herr Minister Ehlen das Wort. Bitte!
Hans-Heinrich Ehlen, Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung:
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen!
Es ist nun fast zwei Jahre her, dass wir in diesem Saal das gleiche Thema auf der Grundlage der Landtagsdrucksache 15/2157 schon einmal diskutiert und uns damit in den Ausschüssen intensiv befasst haben. Es klang eben schon in den Ausführungen des Kollegen Oetjen an, dass der damaligen Diskussion eine Anhörung vorgeschaltet worden war. Im Rahmen dieser Anhörung sind sehr viele Sachverständige angehört worden. Lassen Sie mich den vorliegenden Gesetzentwurf mit dem Gesetzentwurf vergleichen, der vor zwei Jahren vorgelegen hat und von dem dieser im Grunde genommen abgeschrieben worden ist. Wenn man ihn sich näher anschaut und ganz ehrlich ist, erkennt man, dass an drei Stellen anstelle von „Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ die Worte „oberste Tierschutzbehörde“ stehen. Neu hinzugekommen sind lediglich der Widerruf der Anerkennung von Vereinen, die Gleichstellung von Verbänden und Stiftungen mit Vereinen und der Informationsanspruch bezüglich des Tierschutzes und der Vereine. Meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, ich gehe davon aus, dass wir eine ähnliche Diskussion wie vor zwei Jahren führen werden. Sie wird aber nicht dadurch besser, dass wir sie in regelmäßigen Zeitabständen wiederholen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir einen besonderen Hinweis darauf - das klang in den Wortbeiträgen von Herrn Deneke-Jöhrens und Herrn Oetjen schon an -, dass in Niedersachsen gerade auch die Belange des Tierschutzes eine besondere Beachtung finden. Meine Damen und Herren, wir haben die Einrichtungen des niedersächsischen Tierschutzdienstes und des Niedersächsischen Tierschutzbeirates. Ich meine schon, dass wir mit diesen Gremien allen Meinungen Rechnung tragen. Mit der Einbindung in den Tierschutzbeirat ist die Mitwirkung der Tierschutzverbände an der Rechtsetzung gegeben und ist ihr Einfluss gesichert. Ich sage an dieser Stelle, dass die Diskussionen insbesondere mit diesen Verbänden hoch interessante Aspekte hervorbringen. Alle Maßnahmen, die wir auf niedersächsischer Ebene in der Gesetzgebung, in Erlassen usw. vorangebracht haben, sind auch auf dieser Ebene diskutiert worden. Ich finde, dass wir die gute Zusammenarbeit nicht dadurch gefährden sollten, dass man vor Gericht versucht, sich durch Rechtsprechung, über sehr viele Jahre andauernde Prozesse, Sicherheit zu verschaffen. Meine Damen und Herren, das brauchen wir uns nicht unbedingt anzutun.
(Beifall bei der CDU)
Ich meine, dass die Tierschutzvereine eingebunden sind, wenn es um Tierversuche geht. Als Mitglieder der Ethikkommission prüfen sie neben der zuständigen Behörde die Unerlässlichkeit von Tierversuchen. Darüber hinaus besteht für die Tierschutzvereine die Möglichkeit erstens der Anzeige tierschutzrelevanter Sachverhalte bei der zuständigen Behörde sowie zweitens die Überprüfung von Maßnahmen der zuständigen Behörde a) im Rahmen der Fach- und Dienstaufsicht sowie b) im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Behörden sind wie jeder Bürger an Gesetz und Ordnung gebunden. Meine Damen und Herren, es ist die verfassungsrechtliche Aufgabe der Länder, im Falle der Rechtsunsicherheit in der Auslegung von unmittelbar geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft und des Bundes Klarstellung durch Auslegungshinweise zu geben.
Meine Damen und Herren, wir haben uns hier über die Legehennen unterhalten. Ich dachte, Sie hätten damit einen grundlegend anderen Ansatz gemeint. Ich muss hier klar sagen, dass wir durch den niedersächsischen Erlass für unsere Betriebe, die sich mit Legehennen und Eierproduktion befassen, Klarheit geschaffen haben, weil unsere Sichtweise das Ergebnis der Beratungen des Bundesrates war und es auch heute noch ist, wir aber am Ende mit den anderen Bundesländern, von denen uns niemand, auch nicht Herr Lindemann aus dem Bundesministerium, kritisiert hat - - -
(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Das stimmt nicht!)
- Das hat er nicht! Das kann ich ganz klar sagen.
(Karin Stief-Kreihe [SPD]: Ich kopiere den Brief!)
- Welchen Brief? Haben Sie einen Brief, den ich nicht habe? Dann muss ich mich ja sehr wundern, was für ein tolles Verhältnis Sie dahin haben.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Meine Damen und Herren, ich habe im letzten Herbst, als wir das Thema diskutiert haben, gesagt, dass wir uns den Gegebenheiten der anderen Bundesländer und dem Stimmverhalten im Bundestag anschließen würden, um keine neue Wand aufzubauen. Das haben wir mit der Rücknahme unseres Erlasses getan. Ich bin mir in der Beziehung auch keiner besonderen Schuld bewusst.
(Zuruf von Ronald Schminke [SPD])
- Herr Schminke, Sie haben wohl den Weihnachtsbraten aus der Röhre noch nicht ganz verdaut!
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Meine Damen und Herren, Sie sehen hier auch keinen zermürbten Minister vor sich, der infolge der Hetze der Opposition total am Boden liegt. Wir werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass der Tierschutz in Niedersachsen seinen besonderen Stellenwert behält. Ich meine, dass der Tierschutz im Hause unseres Ministeriums besonders gut aufgehoben ist.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Meine Damen und Herren, Herr Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte die Restredezeit von einer Minute noch nutzen. Bitte!
Christian Meyer (GRÜNE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Herr Minister Ehlen, ich möchte nur noch auf das Argument Ihrer guten Zusammenarbeit mit den Tierschutzverbänden eingehen, das vorher von der CDUFraktion angeführt worden ist. Es wurde gesagt, dass man deren Mitwirkung hinterfragen und die Zusammenarbeit einstellen müsste, wenn die Tierschutzverbände ein Klagerecht bekämen. Ist das eine versteckte Drohung, dass man mit denen nicht mehr redet? Wenn ich diese Aussage auf den Umweltbereich beziehe, hieße das, dass Sie auch mit den Umweltverbänden nicht mehr reden würden, weil sie ein Klagerecht hätten und das die Zusammenarbeit zerstören würde. So habe ich Sie soeben verstanden. Ich meine, dass es den Tierschutz in Niedersachsen eher stärken würde und Sie dann nicht mehr Schlusslicht beim Tierschutz wären. Sie beziehen sich immer auf die Tierschutzverbände und loben die Zusammenarbeit mit ihnen. Ich frage Sie: Was sagen sie denn zum Ehlen-Erlass? Was sagen sie denn zu dem Zustand des Tierschutzes in Niedersachsen und zu dem Abbau der Stellen in den Veterinärbehörden? - Da kann man doch nur feststellen, dass der Tierschutz in der Praxis bei Ihnen nicht in guten Händen ist.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsident Dieter Möhrmann:
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Es sollen sich der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und
Landesentwicklung federführend sowie der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und der
Ausschuss für Haushalt und Finanzen mitberatend mit diesem Thema beschäftigen. Wer möchte das
so beschließen? - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.