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18. September 2008

Blockiert die Politik des Umweltministers Ortsumgehungen und den Naturschutz?

Anfrage des Abgeordneten Christian Meyer (GRÜNE)

Der Landkreis Holzminden weist nach Abschluss der seitens des Landes durchgeführten Gebietsmeldungen an die EU-Kommission insgesamt fünfzehn FFH-Gebiete und zwei Europäische Vogelschutzgebiete (VSG) auf. EUrechtlich ist es erforderlich, dass der Schutz und die Entwicklung in einer solchen Weise rechtsverbindlich abgesichert sind, die auch die tatsächliche Verwirklichung der jeweiligen Erhaltungsziele sicherstellt. Diese effektive Umsetzung der Erhaltungsziele kann in großflächigen Schutzgebieten nur über eine hoheitliche Sicherung realisiert werden. Zuständig dafür sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Im Zusammenhang mit der Planung der Ortsumgehung Negenborn (Landkreis Holzminden) ist vom Landschaftsarchitekturbüro Georg von Luckwald festgestellt worden, dass für die im Vogelschutzgebiet V68 „Sollingvorland“ nachgewiesene von der FFH-Richtlinie erfasste Uhuart eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Ortsumgehung wäre daher nach der EU-Richtlinie nicht zulässig. Würde jedoch ein Schutzgebiet ausgewiesen, dann wären eine Ausnahmeprüfung nach FFH und Kohärenzmaßnahmen zum Schutz des Uhus möglich.

Von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist bestätigt worden, dass das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung nicht eingeleitet werden kann, bevor eine hoheitliche Sicherung des faktischen Vogelschutzgebietes etwa durch eine Landschaftsschutzgebietsausweisung erfolgt ist. Dazu verwies sie auch auf die erhebliche Bauverzögerung für die Südumgehung Hameln, weil dort ebenfalls eine naturschutzrechtliche Sicherung eines FFH-Gebietes nicht erfolgte. Während die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dem Landkreis Holzminden nun eine hoheitliche Sicherung des FFH-Gebietes in Form eines LSG empfiehlt und die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens davon abhängig macht, bleibt eine offizielle Stellungnahme des Niedersächsischen Umweltministerium seit Langem aus. Vor dem Hintergrund offensichtlich unterschiedlicher Ansichten aus dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr frage ich die Landesregierung:

  1. Ist eine naturschutzrechtliche Sicherung des Vogelschutzgebietes V68 „Sollingvorland“ durch den Landkreis Holzminden vor der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die OU Negenborn aus fachlicher und rechtlicher Sicht erforderlich, um die Planfeststellung der Ortsumgehung rechtssicher zu erlassen?
  2. Wie bewertet die Landesregierung das Ergebnis des vorliegenden Fachgutachtens, das feststellt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung des Uhus und damit ein Verstoß gegen das EU-Naturschutzrecht durch den Bau der Ortsumgehung Negenborn nicht ausgeschlossen werden können?
  3. Empfiehlt das Land den kommunalen Gebietskörperschaften - aufgrund der Erfahrungen wie z. B. bei der Ortsumgehung Hameln oder dem JadeWeserPort -, eine hoheitliche Sicherung der EU-Vogelschutz- und FFH-Gebiete vorzunehmen, um eine höhere Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen?

 

 

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