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Der Landkreis Holzminden weist nach Abschluss der seitens des Landes durchgeführten Gebietsmeldungen an die EU-Kommission insgesamt fünfzehn FFH-Gebiete und zwei Europäische Vogelschutzgebiete (VSG) auf. EUrechtlich ist es erforderlich, dass der Schutz und die Entwicklung in einer solchen Weise rechtsverbindlich abgesichert sind, die auch die tatsächliche Verwirklichung der jeweiligen Erhaltungsziele sicherstellt. Diese effektive Umsetzung der Erhaltungsziele kann in großflächigen Schutzgebieten nur über eine hoheitliche Sicherung realisiert werden. Zuständig dafür sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Im Zusammenhang mit der Planung der Ortsumgehung Negenborn (Landkreis Holzminden) ist vom Landschaftsarchitekturbüro Georg von Luckwald festgestellt worden, dass für die im Vogelschutzgebiet V68 „Sollingvorland“ nachgewiesene von der FFH-Richtlinie erfasste Uhuart eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Ortsumgehung wäre daher nach der EU-Richtlinie nicht zulässig. Würde jedoch ein Schutzgebiet ausgewiesen, dann wären eine Ausnahmeprüfung nach FFH und Kohärenzmaßnahmen zum Schutz des Uhus möglich.
Von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist bestätigt worden, dass das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung nicht eingeleitet werden kann, bevor eine hoheitliche Sicherung des faktischen Vogelschutzgebietes etwa durch eine Landschaftsschutzgebietsausweisung erfolgt ist. Dazu verwies sie auch auf die erhebliche Bauverzögerung für die Südumgehung Hameln, weil dort ebenfalls eine naturschutzrechtliche Sicherung eines FFH-Gebietes nicht erfolgte. Während die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dem Landkreis Holzminden nun eine hoheitliche Sicherung des FFH-Gebietes in Form eines LSG empfiehlt und die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens davon abhängig macht, bleibt eine offizielle Stellungnahme des Niedersächsischen Umweltministerium seit Langem aus. Vor dem Hintergrund offensichtlich unterschiedlicher Ansichten aus dem Ministerium für Umwelt und Klimaschutz und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr frage ich die Landesregierung: